Kann ein Vater (66 Jahre und verheiratet!!) die Vaterschaft seiner erwachsenen Kinder (37 + 43 Jahre) bestreiten und einen Vaterschaftstest gegen den Willen der Kinder (eventuell gerichtlich) einfordern?
Hätte ein negatives Ergebnis im Zuge einer Scheidung finanzielle Auswirkungen auf die Ehefrau?
Vielen Dank!
Vaterschaftstest
RE: Vaterschaftstest
Nach der langen Zeit kannst Du eine eheliche Vaterschaftsanerkennung nicht mehr so einfach gerichtlich anfechten.
Ausser Du kannst wirklich glaubhaft machen und BEWEISEN, daß Du jetzt Kenntnis erhalten hast das ein anderer Mann der Vater ist und das auch beweisen kannst. 2 Jahresfrist beachten !
Deine Frau hat, falls der gerichtliche Test negativ ist, somit gegen die rechtlich gesicherte Ehe verstossen und würde wahrscheinlich ihren, eventuell vorhandenen, Unterhaltsanspruch verlieren weil schuldhaft geschieden.
Für diese ganze Sache mit begründeten Verdacht würd ich mir aber unbedingt einen, auf Familienrecht spezialisierten, Anwalt nehmen.
Ausser Du kannst wirklich glaubhaft machen und BEWEISEN, daß Du jetzt Kenntnis erhalten hast das ein anderer Mann der Vater ist und das auch beweisen kannst. 2 Jahresfrist beachten !
Deine Frau hat, falls der gerichtliche Test negativ ist, somit gegen die rechtlich gesicherte Ehe verstossen und würde wahrscheinlich ihren, eventuell vorhandenen, Unterhaltsanspruch verlieren weil schuldhaft geschieden.
Für diese ganze Sache mit begründeten Verdacht würd ich mir aber unbedingt einen, auf Familienrecht spezialisierten, Anwalt nehmen.
RE: Vaterschaftstest
Grüß Gott,
ich habe am 7. Feb. eine Vaterschaftsklage „Ladung zu einer Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung und zur Vernehmung als Partei“ meines Vaters bekommen (mit Antrag auf ger. DNA-Test). Mein Vater versucht auf diesen Weg meine Mutter, mit der er in Scheidung lebt, zu verletzen.
Mein Bruder hatte eine gleiche Klage von einem anderen Bezirksgericht erhalten und hatte gestern seine 1. Verhandlung, welche nach 90 Minuten aufgrund von Zeitüberschreitung vertagt wurde. Bei der Befragung des Klägers (Vaters) durch die Richterin stellte sich heraus, dass mein Vater keinerlei Sachbeweise für seinen Vaterschaftszweifel vorlegen konnte. Außerdem erklärte er, dass er seine Zweifel bereits seit Jahren hätte, aber bis dato keinen Vaterschaftstest eingeklagt hatte. Einen freiwilligen Test hatte er von uns bereits 1998 „erbeten“, wurde aber von uns abgelehnt.
Meine Frage:
Muss ich auf meine Gerichtsladung in irgendeiner Form reagieren (Klagebeantwortung)?
Ich habe generell vor, den DNA-Test ohne Urteil NICHT machen zu lassen und möchte eine Ablehnung der Klage
1. aufgrund von Verjährung, sowie
2. des eindeutigen Widerspruches des Klägers bei der gestrigen Gerichtsverhandlung gegenüber der bei meinem Gericht eingebrachten Begründung zur Vaterschaftsklage,
erwirken.
Kann ich die Ablehnung der Klage auch bei meiner 1. Tagsatzung beantragen und dort die Beweise (Gesprächsprotokoll) vorlegen.
Vielen Dank!
ich habe am 7. Feb. eine Vaterschaftsklage „Ladung zu einer Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung und zur Vernehmung als Partei“ meines Vaters bekommen (mit Antrag auf ger. DNA-Test). Mein Vater versucht auf diesen Weg meine Mutter, mit der er in Scheidung lebt, zu verletzen.
Mein Bruder hatte eine gleiche Klage von einem anderen Bezirksgericht erhalten und hatte gestern seine 1. Verhandlung, welche nach 90 Minuten aufgrund von Zeitüberschreitung vertagt wurde. Bei der Befragung des Klägers (Vaters) durch die Richterin stellte sich heraus, dass mein Vater keinerlei Sachbeweise für seinen Vaterschaftszweifel vorlegen konnte. Außerdem erklärte er, dass er seine Zweifel bereits seit Jahren hätte, aber bis dato keinen Vaterschaftstest eingeklagt hatte. Einen freiwilligen Test hatte er von uns bereits 1998 „erbeten“, wurde aber von uns abgelehnt.
Meine Frage:
Muss ich auf meine Gerichtsladung in irgendeiner Form reagieren (Klagebeantwortung)?
Ich habe generell vor, den DNA-Test ohne Urteil NICHT machen zu lassen und möchte eine Ablehnung der Klage
1. aufgrund von Verjährung, sowie
2. des eindeutigen Widerspruches des Klägers bei der gestrigen Gerichtsverhandlung gegenüber der bei meinem Gericht eingebrachten Begründung zur Vaterschaftsklage,
erwirken.
Kann ich die Ablehnung der Klage auch bei meiner 1. Tagsatzung beantragen und dort die Beweise (Gesprächsprotokoll) vorlegen.
Vielen Dank!
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