wenn man sich trennt/scheiden lässt, wie wird das gem.sparbuch geteilt? 50:50 oder der elternteil beim wem die kinder bleiben bekommt etwas mehr?
danke für antwort,
chloe
frage sparbuch
RE: frage sparbuch
Ich habe den Eindruck, dass diese Frage nicht so einfach zu beantworten ist. Eigentlich wird das Sparbuch nicht fifthy-fifthy (jedenfalls nicht unbedingt) augelöst und es wird auch nicht mehr an den Elternteil ausbezahlt, der die Obsorge der Kinder übernimmt.
In ersten Linie gilt es zu klären ob Ehepakt vorhanden ist. Wenn ja, muss man dorthin schauen und sehen was vereinbart wurde. Wenn, wie oft, nicht, dann wird die Herkunft des Gelbetrages erhoben. Teilbeträge, die nicht nach der Ehe ins Sparbucheinbezahlt wurden, oder durch Privatvermögen eines des Ehepartners einbezahlt wurden, werden an derjenigen zurück geführt, der diese Beträge eingebracht hat. Teilbeträge, die durch die Ehe entstanden sind, werden 50:50 geteilt. Diese Regelung kommt kaum zum Tragen, wenn die Scheidung nach § 55a Ehegesetz erfolgt, weil dann jede Vereinbarung möglich ist, und fast immer wird vereinbart, dass eine der beide Personen das Sparbuch behält und aus.
Was die Kinder betrifft, hat das Sparbuch nichts damit zu tun, aber indirekt spielen die Kinder immer eine wichtige Rolle in diesem Punkt. Oft wird die Scheidung nicht nach § 55a durchgeführt und doch kann ein Vergleich abgeschlossen werden, wonach das Vermögen aufgeteilt wird.
MFG,
MEMIL
In ersten Linie gilt es zu klären ob Ehepakt vorhanden ist. Wenn ja, muss man dorthin schauen und sehen was vereinbart wurde. Wenn, wie oft, nicht, dann wird die Herkunft des Gelbetrages erhoben. Teilbeträge, die nicht nach der Ehe ins Sparbucheinbezahlt wurden, oder durch Privatvermögen eines des Ehepartners einbezahlt wurden, werden an derjenigen zurück geführt, der diese Beträge eingebracht hat. Teilbeträge, die durch die Ehe entstanden sind, werden 50:50 geteilt. Diese Regelung kommt kaum zum Tragen, wenn die Scheidung nach § 55a Ehegesetz erfolgt, weil dann jede Vereinbarung möglich ist, und fast immer wird vereinbart, dass eine der beide Personen das Sparbuch behält und aus.
Was die Kinder betrifft, hat das Sparbuch nichts damit zu tun, aber indirekt spielen die Kinder immer eine wichtige Rolle in diesem Punkt. Oft wird die Scheidung nicht nach § 55a durchgeführt und doch kann ein Vergleich abgeschlossen werden, wonach das Vermögen aufgeteilt wird.
MFG,
MEMIL
RE: frage sparbuch
vielen-vielen dank an Gene und Memil.
lg
chloe
lg
chloe
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste