Das habe ich mir gedacht und mich deshalb zurückgenommen. Manche Anwälte leben echt in ihrem eigenen Mikrokosmos und können sich nur schwer in die Welt des Betroffenen hineinversetzen. Das sagt jemand, der oft genug Beiträge zu fehlenden sozialen Kompetenz eines Anwaltes gelesen hat und es oft genug mit denen zu tun hatte. Ursprünglich hatte ich einen anderen Inhalt für meinen ersten Beitrag hier vorbereitet, der folgendermaßen lautet:
Wenn Dich nur interessiert, welche Strafe Dir vielleicht eventuell wahrscheinlich womöglich blühen könnte, dann ignoriere bitte meinen Beitrag großzügig. Einige Personen unter der Anwaltschaft sagt mir nämlich in etwa nach, dass ich nur niederschreibe, was ich mir denke. Habe gar nicht gewusst, dass das in einem frei zugänglichen, öffentlichen Forum nicht erwünscht sein dürfte.
Solltest Du es bis hierher geschafft haben und Dir die Meinung einer Person interessieren, der sich lebensberatend für die Leute einsetzt (Anwälte tun das ja meist nur gegen Cash), dann könntest Du Dir folgende Ratschläge zu Herzen nehmen:
Solltest Du nicht wissen, um was es geht, könnte das hier helfen:
SK hat geschrieben: ↑28.01.2021, 15:22
@MG: Ich glaube eine Diskussion ist sinnlos, der schreibt sowieso nur nieder was er sich denkt...
Im Übrigen kann ich den rechtlichen Ausführungen von MG zustimmen.
Nachdem Du nun offenkundig nach einer anderen Sichtweise ersucht hast, hier der Rest:
Sobald Du die ersten Geldforderungen erhältst, wende Dich bitte unbedingt an die Schuldnerberatung. Möchtest Du vorab Auskünfte bekommen, wie es weitergehen könnte, kannst Du natürlich jederzeit anrufen. Aber konkret helfen können die nur, wenn auch wirklich was vorliegt.
Die Story über den Händler klingt für mich unglaubwürdig. Vielmehr habe ich das Gefühl, dass man die Schuld auf irgend jemanden (Händler) oder irgendwas (Alkohol) abwälzen möchte. Zumindest das Eingeständnis über die volle alleinige Verantwortung sieht anders aus. Nicht nur, dass Du im berauschten Zustand ein ziemlich heftiges Feuerwerkskörper gezündet hast, so hast Du (hoffentlich nüchtern) auch eigens einen Händler dafür aufgesucht. Immerhin hast Du Dir die Dummheit eingestanden.
Für den Fall, dass es genauso war, wie Du es schilderst, könnte der Händler irgendwie zur Verantwortung gezogen werden. Nicht in erster Linie finanzieller Natur, sondern damit er hinkünftig die Weitergabe pyrotechnischer Gegenstände unter Verstoß des § 17 PyroTG (Pyrotechnikgesetz) unterlässt. Wende Dich an den Juristen Mag. Christian Hammerschmidt der
Wirtschaftskammer Wien per Telefon über
01/51450-3274 oder schriftlich an
christian.hammerschmidt@wkw.at und frage ihn, wie Du den Händler melden kannst und in wie fern er zur Rechenschaft gezogen werden kann. Er würde es an das Land oder an den Ombudsmann Gremium/Fachgruppe "Baustoffe, Eisen und Holzhandel" weiterleiten. Das Land würde sich beim Händler bemerkbar machen, während der Ombudsmann für Dich vermittelnd einschreiten könnte.
Ich kenne zwar schon seine Antwort und weitere Vorgehensweise, nicht zuletzt weil es nicht mein erstes an ihn gerichtetes Anliegen ist. Doch wie gesagt, ich bin erstens noch nicht von dem Geschehenen überzeugt, weshalb ich Dich um direkte Abklärung bitten würde. Auf der anderen Seite wird mir nachgesagt, ich würde aus dem Bauch heraus texten, ohne zu wissen, über welches Netzwerk ich verfüge.
Aber vergiss nicht, ich schreibe angeblich nur, was ich mir denke und hier als Vorwurf vermittelt wird. Ich gehöre wenigstens nicht zu den Anwälten, die in Foren posten und in der Hoffnung den Namen ihrer Kanzlei angeben, damit der Hilfesuchende bei entsprechender Überzeugungskraft den Rechtsberater gerne gegen Entgelt für die weitere Hilfestellung aufsuchen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!