Lebensgemeinschaft

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Mutter1
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Lebensgemeinschaft

Beitrag von Mutter1 » 16.12.2005, 18:52

Liebes Forum,



welche Nachteile kann es für mich bringen, wenn mein Lebensgefährte, der gerade einen Privatkonkurs anstrebt, bei mir einzieht und sich auch polizeilich bei mir anmeldet?



Ist es in so einem Fall möglich, dass seine Gläubiger an mich Ansprüche stellen oder eventuell sogar Exekutionen durchführen können?



Danke schon im Voraus für Eure Antworten und liebe Grüße - mutter



MEMIL
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RE: Lebensgemeinschaft

Beitrag von MEMIL » 16.12.2005, 23:40

Leider ja! Rein gesetzlich hast du nicht mit seinem Konkurs zu tun, aber wird gegen ihn Exekution geführt, kommt der KUCK-KUCK und verpickt alle deine Möbeln und Geräte mit Pfandpickeln. Du musst dann beweisen, dass die Gegenstände nicht ihm sondern dir gehören.

So funktioniert die Machinerie!

MFG,

memil@gmx.net


Mutter1
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RE: Lebensgemeinschaft

Beitrag von Mutter1 » 17.12.2005, 06:28

Lieber Memil,



danke für die rasche Antwort.



Klingt ja nicht sehr erfreulich - was ist, wenn wir vorher einen Vertrag über Vermögensteilung bei einem Anwalt errichten?



Wäre das eine Möglichkeit dem Exekutor zu entgehen?



Liebe Grüße - mutter

Gene
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RE: Lebensgemeinschaft

Beitrag von Gene » 17.12.2005, 08:15

Solange auf dem Türschild und der Sprechanlage nur Ihr Name steht wird es sehr schwierig für den Exikutor etwas mitzunehmen.


MEMIL
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RE: Lebensgemeinschaft

Beitrag von MEMIL » 17.12.2005, 08:35

Mitgenommen wird sowieso nichts! Er wird nur die Gegentände wild verpicken und penibel auflisten. Alles andere ist Sache des Gerichtes.


MEMIL
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RE: Lebensgemeinschaft

Beitrag von MEMIL » 17.12.2005, 08:49

Also, Mutter!

Erfreulich ist sicher nicht. Ich habe diese Situation schon mit Personen, die ich betreut habe, erlebt. Die Schererei mit der Feststellung der Gegenstände, die tatsachlich pfändbar wären, ist manchmal nervenkostend. Einen Lebensgemeinschaftsvertrag abzuschießen und die Eigentümerschaft genau festzulegen, ist sicher gut. Angesichts jedoch, der Tatsache, dass ihr diesen Vertrag erst jetzt abschließen würdet, kann es sein dass (wenn die Pfändung schon beantragt wurde) deine Sachen doch verpickt werden. Das ist aber nur halb so schlimm. Wie der Gene schreibt, werden die Gegenstände tatsächlich nicht mitgenommen, sondern nur verpickt. Du brauchst Rechnungen dafür, wo du beweisen kannst, dass diese Gegenstände in deinen Namen angekauft wurden und dein privates Eigentum sind. Das ist vielleicht nicht schwer zu erreichen. Sonst musst du dann glaubwürdig machen, dass die Gegenstände dir gehören. Jedenfalls, wenn diese verpickt wurden, musst du beim Gericht Einspruch dagegen erheben. Das kostet nichts mehr als eine Gebühr beim Amtstag und du brauchst dafür keinen Rechtsanwalt. Jedenfalls wäre gut, wenn dein Freund sich aus der Wohnung abmelden könnte. Dann dürfte der KUCK-KUCK nichts verpicken und du brauchst ihn gar nicht hereinlassen. Das ist aber nicht so einfach, wenn das Gericht schon seine Adresse gehabt hat.

MFG,

memil@gmx.net




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