Moment, nicht so schnell. Ich bin mir gerade nicht sicher, ob Du Dich überhaupt selbst noch ernst nimmst oder Du nur auf Stunk aus bist. Mir ist schon klar, dass es Anwälte gibt, die in ihrer eigenen Welt leben und glauben, alles zu wissen.
Du bist mich angegangen, als ich zu versteckten Mängeln geäußert hatte, dass es den Verkäufer nicht aus der Verantwortung nimmt. Du behauptest geradezu dreist:
Es ist daher nicht (ganz) richtig, wenn alles2 schreibt:
Und das nur, weil Du ein eigenes Szenario bemühst, wonach in einem Vertrag generell ein "ohne Gewährleistung" enthalten wäre. Nur interessiert das niemanden, wie bspw. Du womöglich einen Vertrag ausgestaltet hättest. Ich hingegen gehe nach dem, was der Fragesteller geschrieben hat und daraus ist nichts von einem "ohne Gewährleistung" zu entnehmen. Folglich sind wir nach aktuellem Kenntnisstand nicht annähernd bei "rechtlich zulässig und bindend". Weil Du aber anscheinend von Dingen zu wissen scheinst, die wir nicht kennen, soll meine Äußerung "nicht (ganz) richtig" sein. Geh bitte, verschon mich mit Deinen unwürdigen Sticheleien. Stattdessen hättest Sachen wie "Das was alles2 schreibt, kann man so stehen lassen, falls es keinen expliziten Gewährleistungsausschluss gibt." schreiben können. Oder Du hättest hier die Frage stellen können, ob denn sowas wie "ohne Gewährleistung" aus dem Vertrag zu entnehmen ist. Dann hätte man erörtern können, wie es in dem Fall aussehen würde. Aber hier Schilderungen abzusondern, ohne zu wissen, ob diese zutreffen, um womöglich auch noch mich in ein schlechtes Licht zu rücken, empfinde ich als kackdreist.
Aber es wird ja noch besser! Da wird nur ein Teil eines ganzen Satzes zitiert, während Du Dir die Frage stellst, wer mir den Inhalt gesagt hat. Ich meine, geht's noch? Was bist Du für ein Anwalt? (Bitte nicht auf die Frage eingehen, da ich mir die für mich gefundene Antwort beibehalten möchte.)
Wenn Du Dir den ganzen Satz zu Gemüte geführt hättest, wüsstest Du, woher ich diese Information habe. Und das Beste ist, ich habe sogar an dem Tag wegen dieser Sache extra noch den Mietrechtsexperten der AK angerufen und das was ich im nächsten Satz geschrieben hatte, waren genau seine Worte. Und dann tanzt Du hier an und behauptest einfach:
das ist schlichtweg falsch und Sie tun den Besuchern dieses Forums keinen guten Dienst, wenn Sie falsche Vorstellungen der tatsächlichen rechtlichen Situation erzeugen.
Na, Prost Mahlzeit! Von sich auf andere zu schließen ist wie mit Steinen im Glashaus werfen. Ich bitte um die Belege, wonach versteckte Mängel kein gültiger Gewährleistungsausschluss darstellen, wenn es nur heißt "wie beabsichtigt". Und bitte komme mir nicht mit so Dingen, was im Kaufvertrag enthalten sein könnte, die uns bisher verschwiegen worden sein könnten. Es mag ja sein, dass es so drinnen steht, wie Du es annimmst. Aber davon ging ich erstens nicht aus und zweitens ist deshalb meine Rückmeldung nicht gleich falsch.
Ich brauche nur Meister Google bemühen, um davon überzeugt zu sein, dass ich nicht danebenliegen kann. Aus nnotargeschichten.at:
„Besichtigungsklauseln“ (also eine wie oben) schließen die Gewährleistung nur für solche Mängel aus, die bei der Besichtigung erkennbar waren; muss der Käufer den Mangel nicht erkennen (typisch: Feuchtigkeit, Schimmel), dann haftet der Verkäufer weiterhin dafür! Eine „Besichtigungsklausel“ ist also alles andere als ein vollkommener „Haftungsausschluss“ – das sieht der Oberste Gerichtshof seit den 1970-iger Jahren so, es sollte sich also in Fachkreisen mittlerweile herumgesprochen haben. Der Einwand unseres Beispiel-Maklers war also absolut kontraproduktiv und zum Nachteil seines Kunden. Und: „Wie besichtigt“ nützt einem in einem Prozess ohnehin nur dann etwas, wenn man dokumentieren kann, wie der Zustand bei der Besichtigung denn eigentlich war.
Ich könnte Dir zig solche Erläuterungen präsentieren. Aber ich würde meinen, dass Du nun an der Reihe bist, mich vom Gegenteil zu überzeugen!
Wenn ich bei einem Wohnungsverkauf dabei bin, empfehle ich stets, den Hausverwalter einzubeziehen. Nicht nur um einen weiteren Zeugen zu haben, falls es mal Unstimmigkeiten gäbe, sondern auch für allfällige Fragen seitens des aussichtsreichen Käufers, auf die der Verkäufer nicht in der Form eingehen kann. Das sind so die Tipps von mir aus der Praxis, die ein Anwalt vielleicht gar nicht kennt und für ihn daher völlig abwegig sind.
"Als RA mit Spezialgebiet Immobilien/Immobilienverträge errichte, prüfe und betreue ich jährlich weit über einhundert Immobilientransaktionen. Ich kann daher sehr wohl aus der gelebten Praxis berichten. Was Sie genau machen, legen Sie ja nicht offen."
MG hat geschrieben: ↑26.01.2021, 10:20
Als RA mit Spezialgebiet Immobilien/Immobilienverträge errichte, prüfe und betreue ich jährlich weit über einhundert Immobilientransaktionen. Ich kann daher sehr wohl aus der gelebten Praxis berichten. Was Sie genau machen, legen Sie ja nicht offen.
Für mich einmal mehr ein Beleg dafür, warum ich Dich für einen unaufmerksamen Anwalt halte. Hat Dich irgendwer danach gefragt, was Du in Deinem Brotberuf machst? Werbung in eigener Sache?
Klingelingeling, mach mal die Glubschaugen auf. Ich habe doch nie außer Frage gestellt, dass Du über keine Praxiserfahrung verfügst. Meine Vermutung war, dass Deine besondere Stärke in der Theorie liegen könnte. Für die Mathematiker unter den Anwälten:
Theorie > Praxis
Also wieder völlig deplatziert von Dir, weil damit der Verdacht auf mangelndes sinnerfassendes Lesen aufkommt. Davon ab, dass ich hier bereits öfters erwähnt habe, was ich gemacht habe, hat mich bisher weder hier, noch über PN jemand gefragt. Also, warum sollte ich hier breittreten, was ich genau mache, wenn es eh niemanden wirklich interessiert? Echt, in welcher eigenartigen Welt lebst Du eigentlich? (Bitte keine Antwort) Stattdessen mir quasi unterstellen, als hätte ich was zu verbergen. Ich sage es mal so...zu der Fraktion "Ich posaune gerne ungefragt heraus, wer oder was ich bin" gehöre ich definitiv nicht.
Trotzdem kann ich Dich dahingehend beruhigen, als dass ich kein Anwalt bin, der über dieses Forum seine Kanzlei promotet. Ich bin hier privat aktiv. Das Mitglied, welches hier mit seinem Klarnamen unterwegs ist und von dem zu entnehmen ist, was er genau macht, möchte ich sehen. Vorstellungen haben manche, echt realitätsfremd. Dass es bei Selbstständigen anders aussehen würde, ist mir schon klar. Irgendwie muss man ja zu einem Kundenstamm kommen...
Was hast als letztes Du "damit getan"? Bewiesen, dass Du meine Botschaft nicht verstanden haben könntest? Noch einmal, es könnte irgendwo ein versteckter Mangel vorliegen. Während ich stets von Elektroanlage gesprochen hatte und deshalb den Hausverwalter erwähnte, hast Du es auf den Sicherungskasten reduziert und daher das mit dem Hausverwalter sozusagen als Blödsinn abgetan. Vermuten heißt nicht wissen und ein Fehler könnte auch außerhalb des Sicherungskasten liegen. Aber wenn es nicht mal der Wohnungsbesitzer weiß, können wir es erst recht nicht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!