Hi, kann mir jemand sagen was passiert, wenn der Ehegatte nicht einwilligt in der Scheidung.
Lara
Scheidung/ Ehegatte willigt vielleicht nicht ein
RE: Scheidung/ Ehegatte willigt vielleicht nicht ein
Ja, einfach: Sie müssen die Scheidung einklagen. Der Unterschied zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung ist nicht irrelevant, aber wenn sie die Scheidung unbedingt sofort benötigen, müssen Sie sie beantragen.
Bei der einvernehmlichen Scheidung (§55a Ehegesetz) wäre die Scheidung einfach (öfters braucht man nicht einmal einen Rechtsanwalt), mit einer Einigung über die Teilung der Güter und Obsorge der Kinder. Innerhalb 4 bis 6 Wochen kann man so eine Scheidung rechtskräftig haben.
Bei einer streitiger Scheidung, wird man eher einen Rechtswalt brauchen und das Verfahren kann lang dauern, weil die Schuldfrage muss geklärt werden, abgesehen von Problemen mit der Obsorge und finanziellen Fragen.
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Die alternative Lösung, wenn Sie die Scheidung nicht dringend benötigen, ist eine außergerichtliche Einigung über die Trennung zu erreichen, aus der Wohnung einvernehmlich ausziehen (oder der Partner will selbst vielleicht ausziehen) und 3 Jahre abwarten. Nach 3 Jahren Trennung (bitte, keinen Seitensprung mit dem potentiellen Ex-) kann die Scheidung auch beantragt werden und dann wird das Verfahren schnell vollzogen, weil die Schuldfrage nicht mehr nachgegangen wird. Es wird eine fiktive Zustimmung beider Ehepartner (Zerrütung der Ehe) nach 3 Jahren angenommen.
MFG,
memil@gmx.net
Bei der einvernehmlichen Scheidung (§55a Ehegesetz) wäre die Scheidung einfach (öfters braucht man nicht einmal einen Rechtsanwalt), mit einer Einigung über die Teilung der Güter und Obsorge der Kinder. Innerhalb 4 bis 6 Wochen kann man so eine Scheidung rechtskräftig haben.
Bei einer streitiger Scheidung, wird man eher einen Rechtswalt brauchen und das Verfahren kann lang dauern, weil die Schuldfrage muss geklärt werden, abgesehen von Problemen mit der Obsorge und finanziellen Fragen.
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Die alternative Lösung, wenn Sie die Scheidung nicht dringend benötigen, ist eine außergerichtliche Einigung über die Trennung zu erreichen, aus der Wohnung einvernehmlich ausziehen (oder der Partner will selbst vielleicht ausziehen) und 3 Jahre abwarten. Nach 3 Jahren Trennung (bitte, keinen Seitensprung mit dem potentiellen Ex-) kann die Scheidung auch beantragt werden und dann wird das Verfahren schnell vollzogen, weil die Schuldfrage nicht mehr nachgegangen wird. Es wird eine fiktive Zustimmung beider Ehepartner (Zerrütung der Ehe) nach 3 Jahren angenommen.
MFG,
memil@gmx.net
RE: Scheidung/ Ehegatte willigt vielleicht nicht ein
Hallo MeMil, OK! Das werde ich dann auch noch durchdrucken.
Aber muss er dann ausziehen?????Die Wohnung gehört mir.
Und muss er dann Unterhalt zahlen?????
Ich hätte nämlich, nach der Scheidung, wieder Anspruch auf Witwenpension.
LG lara
Aber muss er dann ausziehen?????Die Wohnung gehört mir.
Und muss er dann Unterhalt zahlen?????
Ich hätte nämlich, nach der Scheidung, wieder Anspruch auf Witwenpension.
LG lara
RE: Scheidung/ Ehegatte willigt vielleicht nicht ein
Ob Du Witwenpension erhältst hängt davon ab ob Du Unterhalt von ihm zugesprochen bekommst. Und das hängt natürlich auch von Deinem Einkommen ab. Solltest Du kein Einkommen haben steht Dir auch in aufrechter Ehe, obwohl vielleicht getrennt lebend, auch Unterhalt zu.
RE: Scheidung/ Ehegatte willigt vielleicht nicht ein
Anspruch auf Unterhalt habe ich, die Witwenpension macht aber mehr aus, sodass ich auf Unterhalt verzichten würde.
Ich bin derzeit ohne Beschäftigung und bekomme Arbeitslosengeld.(760,00)
Er verdient 2000 Netto.
lg lara
Ich bin derzeit ohne Beschäftigung und bekomme Arbeitslosengeld.(760,00)
Er verdient 2000 Netto.
lg lara
RE: Scheidung/ Ehegatte willigt vielleicht nicht ein
Achso, Sie sind Witwe und haben wieder geheiratet. Dann verstehe ich.
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