
Und es gibt Garantie und es gibt eine Gewährleistung.
Nach 6 Monaten musst du den Hersteller nachweisen was Ich weiss das das Produkt bei der Auslieferung fehlerhaft war. Sofern du keinen Gutachter beauftragst wird das selten was werden.Die gesetzliche Garantie, üblicherweise Gewährleistung genannt, beträgt bei beweglichen Sachen 2 Jahre. In dieser Zeit haftet der Hersteller für sämtliche Mängel. Außer dieser kann nachweisen, dass der Schaden oder Fehler beispielsweise durch unsachgemäße oder vorschriftswidrige Handhabung vom Anwender verursacht wurde.
???????alles2 hat geschrieben: ↑30.11.2020, 16:02
Wenn nach den 6 Monaten der Hersteller beweisen kann, dass ein Mangel nicht von ihm ausgeht, der Anwender aber nicht das Gegenteil beweisen kann, schaut Letzterer durch die Finger. Der Anwender müsste im Sinne der Beweislast-Umkehr nachweisen, dass er nichts dafür kann, sollte die Gegenseite nicht vorher nachgegeben haben.
Aber dass es hier nicht möglich ist, die Dinge unaufgeregt zu vermitteln oder einfach mal nachzuhaken, ist mir nicht erklärlich. Stattdessen kommen etliche aufeinanderfolgende Fragezeichen und ein belehrendes "Nochmal". Zwar hatte jemand zuvor versucht auf etwas hinzuweisen, was meine verallgemeinerte Aussage ins Wanken bringen sollte. Wie bereits gesagt, selbst innerhalb den ersten 6 Monaten ist der Hersteller fein raus, wenn er beweisen kann, dass kein Sachmangel vorliegt, sondern es das Verschulden des Benutzers ist. So wie ich es sehe, deckt sich das auch mit § 924 ABGB. Als früherer Verkäufer außerhalb Österreichs hat mich diese nie interessiert, weil die EU-Verordnungen galten, die bekanntlich für alle deren Länder zu gelten hat.In den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Ware geht man daher davon aus, dass der Mangel bereits von da an vorgelegen hat und es würde unentgeltlich behoben oder anderweitig gelöst werden. Aber auch nur dann, wenn der der Verkäufer oder Hersteller das Verschulden seitens des neuen Besitzers nicht nachweisen kann. Ansonsten wäre der Hersteller/Verkäufer selbst in den ersten 6 Monaten fein raus.
Hallo!
habe ein paar spezielle Fragen!
stimmt ,es das man die Garantie vom Drucker Hersteller verliert,wenn der Druckkopf durch Fremdtinte verklebt,wie dies mir einmal bei einem Epson Drucker pasierte?
wie schaut es aus,wenn ich mein neues Notebook öffne,um Speicher zu erweitern Ram,oder die Festplatte gegen eine größere tauschen will,und dann,das Garantiesiegel beschädigen muss?
bei Amazon,hatte ich mal einen Fall,das ein Notbook Unterstelllüfter ,der über Usb angeschlossen wurde,eines Marketplaces Handlers,mir einen Kurzschluss,auf der Notbook Platine machte,und den Usbport abschoss,Reperatur,unrentabel,da technisch zu aufwendig,hätte die ganze Notebookplatine getauscht werden müssen..
wie wird soetwas rechtlich,nach bisheriger Österreichischer Rechtscprechung bewertet?
gibts da schon eine?
Stickwort Mithaftung,es wird nichtmehr lange dauern,wenn man einem Zdf Info Bericht glauben schenkt,ist Amazon,wenn es zu gesundheitlichen Schäden,in den Usa gabs schon Todesfälle,chinesische Fake Ladekabel,mit geringem Querschnitt,und brennende Hooverboards,das Amazon dann auch klagbar ist!
in einem Fall,ist eine Hundeleine,eines Marketplaces Handlers,laut dem Bericht,in den Usa gerissen,und zum Käufer zurückgeschlagen ins Auge,dabei ist er erblindet!
er bekam dann von Amazon Usa gleich ein paar Millionen!
habe auch einmal gelesen,das Schmerzensgeld in Deutschland viel höher ist als bei uns,auch eine Ungleichheit,die im Eurecht,eigentlich nicht sein dürfte !
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