Hallo,
Ich habe im April 05 in Wien geheiratet und war damals im 5. Monat schwanger (Das Kind ist ein Wunschkind).
Nach einigen Wochen hat mich mein Mann verlassen und ist zurück in die Türkei, ich habe dann direkt im Mai 05 die Scheidung eingereicht.
Bis heute hat er sich weder schriftlich noch telefonisch nach seinem mittlerweile 4 Monate alten Sohn erkundigt.
Zu meiner Frage:
Ich bin Österreicherin, allerdings auch türkische Staatsbürgerin und er ist türkischer Staatsbürger.
Gestern hat sein Anwalt angerufen und gemeint er wolle nun die Scheidung in der Türkei einreichen....
Ist das möglich? Kann es überhaupt das er eine Klage einbringt wenn ich schon vor Monaten geklagt habe?
Bitte um Antorten
LG
Österr. Recht ja oder nein?
RE: Österr. Recht ja oder nein?
Ja, wenn ihr beide türkische Staatsbürger seid, kann er dich dort klagen und die Scheidung wird dort gelten. Du kannst aber dort beantragen, dass das Verfahren dort unterbrochen wird, bist das Verfahren, das du schon hier eingeleitet hat, beendet wird. Jedenfalls, wichtig für dich ist nicht das Recht für die Scheidung in sich (Scheidung dort oder hier ist gleich gültig, du brauchst nur die Entscheidung von dort hier anerkennen lassen und schon gilt sie auch hier, oder auch ungekehrt), sondern das Recht für das Sorgerecht für dein Kind und eventuelle Aufteilung des Vermögens. Das solltest du schon von einem Familienanwalt beantworten lassen. Ich glaube aber, dass du dich schriftlich dort äußern solltest und erklären, dass ein Verfahren schon woanders läuft.
MFG,
memil@gmx.net
MFG,
memil@gmx.net
RE: Österr. Recht ja oder nein?
Hallo,
ganz ehrlich, ich würde mich als Frau nie, abgesehen von den Anwaltskosten, in die Türkei trauen um mich dort scheiden zu lassen.
(Vor allem der Anwalt von ihm könnte ja behaupten was er will).
Ich würde schnellstmöglich bei uns beantragen das das Scheidungs-Obsorge und Unterhaltsverfahren beschleunigt wird damit es nach unserem Recht durchgeführt wird.
Nur so meine Meinung.
ganz ehrlich, ich würde mich als Frau nie, abgesehen von den Anwaltskosten, in die Türkei trauen um mich dort scheiden zu lassen.
(Vor allem der Anwalt von ihm könnte ja behaupten was er will).
Ich würde schnellstmöglich bei uns beantragen das das Scheidungs-Obsorge und Unterhaltsverfahren beschleunigt wird damit es nach unserem Recht durchgeführt wird.
Nur so meine Meinung.
RE: Österr. Recht ja oder nein?
Du liegst gar nicht falsch dabei. So denke auch ich. Was ich als irrelevant fand, ist nur das Recht hinsichtlich der Scheidung selbst. Scheidung hier oder dort ist gleich Scheidung. Wenn sie dort geschieden wird und hier die Scheidung geltend machen will, weil sie etwa wieder heiraten will, kann sie die Anerkennung des Urteils hier beantragen. Das heißt aber lang nicht, dass sie Entscheidung hinsichtlich der Obsorge und Teilung des Vermögens akzeptieren muss. Sie kann die Scheidung anerkennen und gegen die Teilung der Güter oder die Obsorge Berufung einlegen. Wenn so nicht wäre, könnte es passieren, dass sie ein Kamel und drei Hendl kriegt und der Ex (in patriarchalischer Türkei) die Liegenschaften und Geldbeträge einkassiert.
In diesem konkreten Fall, scheint aber, dass sie nicht einmal die Scheidung dort verfolgen muss, weil das Verfahren (soweit ihre Angaben so zu verstehen sind) hier schon vorher eingeleitet wurde. Damit wird das hiesige Urteil für alle Zwecke gelten. Ich empfehle ihr jedenfalls nicht das Verfahren in der Türkei einfach zu ignorieren. Sie besitzt ja auch die türkische Staatsbürgerschaft und wenn sie einmal dorthin fliegen will, kann es passieren, dass man ihr an Flughafen das Kleid samt Gepäck wegreißt und das Kind gleich unter die Obsorge des Vaters bringt. In diese Richtung ist die Türkei das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, wie bekanntlich ist.
In diesem konkreten Fall, scheint aber, dass sie nicht einmal die Scheidung dort verfolgen muss, weil das Verfahren (soweit ihre Angaben so zu verstehen sind) hier schon vorher eingeleitet wurde. Damit wird das hiesige Urteil für alle Zwecke gelten. Ich empfehle ihr jedenfalls nicht das Verfahren in der Türkei einfach zu ignorieren. Sie besitzt ja auch die türkische Staatsbürgerschaft und wenn sie einmal dorthin fliegen will, kann es passieren, dass man ihr an Flughafen das Kleid samt Gepäck wegreißt und das Kind gleich unter die Obsorge des Vaters bringt. In diese Richtung ist die Türkei das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, wie bekanntlich ist.
RE: Österr. Recht ja oder nein?
Also ich denke auch, das sie hier bei uns ihr Recht bzw. ihre Pflicht weitaus besser verstehen wird als dort.
Im übrigen kommt sie auch weitaus billiger davon.
Im übrigen kommt sie auch weitaus billiger davon.
RE: Österr. Recht ja oder nein?
ausserdem hat ist sie nach österreichischem Recht verheiratet und hoffentlich auch nach christlich kirchlichem Recht.
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