Frage zu BO §106 Wien, Lichteinfall
Frage zu BO §106 Wien, Lichteinfall
Gibt es eine Vorschrift wie groß die Glasfläche im Verhältnis zur Grundfläche eines Wohnraumes sein muss?
Re: Frage zu BO §106 Wien, Lichteinfall
Lesen Sie hierzu die OIB, die - je nach Bauordnung - für Einreichungen ab bestimmten Daten verbindlich sind.
zB BauO Wien:
https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/oib-richtlinien-2015.html
OIB:
https://www.oib.or.at/sites/default/files/richtlinie_3_26.03.15_0.pdf
Thema Belichtung, in dem link oben ab Seite 6.
zB BauO Wien:
https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/oib-richtlinien-2015.html
OIB:
https://www.oib.or.at/sites/default/files/richtlinie_3_26.03.15_0.pdf
Thema Belichtung, in dem link oben ab Seite 6.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Frage zu BO §106 Wien, Lichteinfall
Für normal sollte man meinen, dass es keine solch dezidierte Richtlinie gibt, wenn nichts in der Vorschrift zu finden ist. Aber für derartige Anfragen wende ich mich stets an die Landeshauptmann-Stellvertreterin Kathrin Gaal der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung:
https://www.wien.gv.at/advuew/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=polstelle&HLayout=&Type=K&STELLECD=1997071515365515
Gerade befindet sie sich in einer Stadtratssitzung, wobei die Abteilung es bei derartigen Anliegen lieber hat, wenn man es direkt per Mail an Frau Gaal richtet. Man kann es trotzdem zuerst telefonisch probieren und man wird (vom Sekretariat) dann ohnehin auf den Mailverkehr hingewiesen, falls es für zweckmäßig erachtet wird.
https://www.wien.gv.at/advuew/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=polstelle&HLayout=&Type=K&STELLECD=1997071515365515
Gerade befindet sie sich in einer Stadtratssitzung, wobei die Abteilung es bei derartigen Anliegen lieber hat, wenn man es direkt per Mail an Frau Gaal richtet. Man kann es trotzdem zuerst telefonisch probieren und man wird (vom Sekretariat) dann ohnehin auf den Mailverkehr hingewiesen, falls es für zweckmäßig erachtet wird.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Frage zu BO §106 Wien, Lichteinfall
Danke ich habe an die Vizebürgermeisterin geschrieben und warte nun auf die Antwort.
Re: Frage zu BO §106 Wien, Lichteinfall
Sehr gut ... lass uns bitte nach Möglichkeit auch vom Ergebnis wissen!
Ich war selbst schon geneigt, vergangenen Montag wieder anzufragen. Stellte jedoch fest, dass Du unsere Beiträge zwischenzeitlich vernommen haben könntest. Wäre dann Schwachsinn gewesen, wenn zwei unterschiedliche Personen mit derselben Frage um die Ecke gekommen wären
Ich war selbst schon geneigt, vergangenen Montag wieder anzufragen. Stellte jedoch fest, dass Du unsere Beiträge zwischenzeitlich vernommen haben könntest. Wäre dann Schwachsinn gewesen, wenn zwei unterschiedliche Personen mit derselben Frage um die Ecke gekommen wären

Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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