mein mann und ich leben seit april getrennt, ich bin von unseren gemeinsam gebauten Haus ausgezogen, nun sind aber meine persönlichen sachen noch darin, die er mir nicht aushändigen will! kann ich einen gerichtlichen beschluß ordern, wann er mir die sachen aushändigen muß?
hausgut
RE: hausgut
Du kannst deinen Namen (bedeutet ja „Siegerin“) vertreten und nicht nur deine Gegenstände herausholen, sondern sogar vielleicht das Haus auch holen. Dafür brauchst du nur eine Scheidungsklage einreichen. Beim Gericht (Amtstag, Dienstag) kannst du alles erzählen und dein Mann muss auch dorthin gehen und schon alles läuft. Wenn du genauere Informationen brauchst, kannst du mir direkt schreiben (auch direkt kostet nichts) oder auch hier im Forum deine Fragen stellen.
Ende gute, Alles Gute,
memil@gmx.net
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