Ich habe folgendes Problem: Leider ist in meinen Geburtspapieren bzw praktisch allen Papieren ein Mann als mein Vater eingetragen, der es nun halt eben nicht ist. Die Gründe lasse ich mal außen vor, aufjedenfall würde ich gerne meinen richtigen Vater in meine Papier eintragen, eben praktisch die Vaterschaft ändern und zwangsläufig dann den Namen ändern, wobei das noch das minimalste Problem ist.
Kennt sich jemand aus, ob das möglich ist, und was für Schritte ich da einleiten sollte?
Mfg Christian
Änderung der Vaterschaft
RE: Änderung der Vaterschaft
Wenn es sich bei der falschen Eintragung um einen groben Fehler gehandelt hat, oder auch um falsche Angabe, ist notwendig dass du den Sachverhalt durch einen Antrag beim Bezirksgericht darstellst und die Korrektur beantragst. Nach einem außerstreitigen Verfahren wird das Gericht einem Beschluss erlassen, der die gesamten Urkunden zu Korrektur bringt.
Handelt es sich aber um eine unbeabsichtigte falsche Eintragung (etwa weil der Erklärende geglaubt hat, Vater zu sein) dann muss ein Vaterschaftsverfahren eingeleitet werden und das Urteil wird zugleich an das Standsamt zugestellt, wo du dann neue richtige Urkunden beziehen kannst.
Egal was passiert, kann nur das Bezirksgericht den Fehler korrigieren. Das Standsamt kann aber vom Amtsweg die eigenen zugegebenen Fehler korrigieren. Das ist nicht ungewöhnlich, aber meistens sind Tippfehler oder Teil des Namens falsch geschrieben und erst später (aber nicht viel später!) festgestellt. Dass das Standsamt einen ganzen Namen vertauscht ist kaum möglich. Da müssen wir unseren Beamten in Schutz nehmen: Sie kontrollieren die Urkunden dermaßen ausführlich, dass man sich in der Schlange richtig ärgern kann, während sie in aller Ruhe die Lektüre der Urkunde genießen.
Mit freundlichen Grüßen,
memil@gmx.net
Handelt es sich aber um eine unbeabsichtigte falsche Eintragung (etwa weil der Erklärende geglaubt hat, Vater zu sein) dann muss ein Vaterschaftsverfahren eingeleitet werden und das Urteil wird zugleich an das Standsamt zugestellt, wo du dann neue richtige Urkunden beziehen kannst.
Egal was passiert, kann nur das Bezirksgericht den Fehler korrigieren. Das Standsamt kann aber vom Amtsweg die eigenen zugegebenen Fehler korrigieren. Das ist nicht ungewöhnlich, aber meistens sind Tippfehler oder Teil des Namens falsch geschrieben und erst später (aber nicht viel später!) festgestellt. Dass das Standsamt einen ganzen Namen vertauscht ist kaum möglich. Da müssen wir unseren Beamten in Schutz nehmen: Sie kontrollieren die Urkunden dermaßen ausführlich, dass man sich in der Schlange richtig ärgern kann, während sie in aller Ruhe die Lektüre der Urkunde genießen.
Mit freundlichen Grüßen,
memil@gmx.net
RE: Änderung der Vaterschaft
Danke dir die Antwort. Weißt du vielleicht wie weit bei Falschangabe/Falschaussage (auch wenn schon fast 20 Jahre zurückliegend) Strafverfolgung droht?
RE: Änderung der Vaterschaft
Ob es 2 oder 20 Jahre dahinter liegen, ist nicht relevant. Dein legitimes Interesse unterliegt keiner Verjährung, du kannst jederzeit solche Fehler beanstanden und die Korrektur verlangen. Die Bestrafung eines Täters (wenn es einen gibt) ist aber nicht legitimes Interesse der Bürger sondern des Staates.
Was die Strafrelevanz betrifft, muss ich dich deswegen teilweise enttäuschen. Was für dich als kriminell betrachtet wird, und vielleicht mit einem Freiheitsentzug zu bestrafen wäre, kann für einen Richter als Versehen, einfach Fahrlässigkeit, als Verjährtes Delikt, usw. interpretiert werden. Deswegen empfehle ich dir keine große Erwartung daraus zu ziehen. Vielleicht wäre es für dich klüger dich auf Gott zu verlassen und dich um die Korrektur der Fehler zu konzentrieren. Anders wäre, wenn du beweisen kannst, dass der „Täter“ auf krimineller weise gehandelt hat, um sich auf deine Kosten zu bereichern, und dadurch finanzielle Schäden zugefügt hat. Das wäre dann tatsächlich Betrug mit schwerwiegendem Hintergrund. Da spekulieren wir aber, weil du den Sachverhalt (was ich auch respektiere) nicht schreiben wolltest.
Was die Strafrelevanz betrifft, muss ich dich deswegen teilweise enttäuschen. Was für dich als kriminell betrachtet wird, und vielleicht mit einem Freiheitsentzug zu bestrafen wäre, kann für einen Richter als Versehen, einfach Fahrlässigkeit, als Verjährtes Delikt, usw. interpretiert werden. Deswegen empfehle ich dir keine große Erwartung daraus zu ziehen. Vielleicht wäre es für dich klüger dich auf Gott zu verlassen und dich um die Korrektur der Fehler zu konzentrieren. Anders wäre, wenn du beweisen kannst, dass der „Täter“ auf krimineller weise gehandelt hat, um sich auf deine Kosten zu bereichern, und dadurch finanzielle Schäden zugefügt hat. Das wäre dann tatsächlich Betrug mit schwerwiegendem Hintergrund. Da spekulieren wir aber, weil du den Sachverhalt (was ich auch respektiere) nicht schreiben wolltest.
RE: Änderung der Vaterschaft
Hmm, es geht mir eigentlich eher darum, dass ich eben Angst habe, meine Mutter könnte aufgrund von Falschaussage bestraft werden. Da das hier hoffentlich soweit als möglich anonym ist, möchte ich offen sein. Meine Eltern sind Immigranten und der falsche Vater wurde aus dem Blickwinkel des Vorteils für das Staatsbürgerschaftsverfahren angegeben. Das liegt wie gesagt jetzt gut 20 Jahre zurück, ich war mir dessen bis vor kurzem nicht bewusst. Auf der anderen Seite möchte ich wirklich gern mit meinem richtigen Vater in den Papieren eingetragen werden, aber wie gesagt, wenn es zu riskant ist..
RE: Änderung der Vaterschaft
Ich biete dir mir den Sachverhalt vollständig per Privatmail am memil@gme.net zu schreiben, wenn du hier nicht Weiteres erzählen willst. Mit einer umfassenden Beratung kannst du vielleicht einer Lösung leichter finden.
MFG,
memil@gmx.net
MFG,
memil@gmx.net
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste