Hallo, bräuchte dringend eine Auskunft über das österreichische Scheidungsrecht!
Habe in Salzburg geheiratet aber einen Ehevertrag (Gütertrennung) in Deutschland vereinbart. Nun möchte ich mich aber gern scheiden lassen, weiß aber nicht nach welchem Recht gehandelt wird. Außerdem muß ich wissen ob es in Österreich tatsächlich noch das Thema mit der Schuldfrage bei Ehebruch (oder vermuteten) gibt! Und falls das so ist wird der mutmaßliche Täter tatsächlich vorgeladen ? Wie muß ich in Österreich eigentlich eine Scheidung begründen? Gibt es so was wie ein Trennungsjahr??
Freu mich schon auf Antwort
LG
Simi
Schuldfrage in Österreich
RE: Schuldfrage in Österreich
In Österreich gibt es nicht ein sondern 3 "Trennungsjahre", wenn du damit meinst, die Trennungsfrist, damit man sich ohne Begründung scheiden lassen kann.
Jedenfalls, geschieden wird nach österreichischem Recht. Maßgebend für die Scheidung ist nicht die Gütervereinbarung sondern die Eheschließung selbst. Wenn du und dein potentieller Ex euch nach § 55a Ehegesetz scheiden lassen wollen, dann ist die Frage nach der Gültigkeit der deutschen Vereinbarung nicht relevant. Der Scheidungsrichter wird euch fragen ob ihr den Inhalt der Vereinbarung anerkennen wollen. Wenn ihr beide zugestimmt habt, dann wird die Vereinbarung gelesen und als Bestandteil des Scheidungsvergleiches (außer wenn diese ungesetzlich oder unsittlich in Österreich ist) gemacht. In einer streitigen Scheidung, kann die Vereinbarung auch gültig werden, wenn diese schriftlich auf Deutsch abgeschlossen wurde und nicht bestritten werden kann.
Wenn jedoch die Vereinbarung enthält die Klausel, dass die Zuständigkeit der Gerichtes in Deutschland ist, dann wird die Vereinbarung auf den Rechtshilfsweg, in Deutschland ausjudiziert und die Entscheidung in Österreich anerkannt werden.
MFG,
MEMIL
Jedenfalls, geschieden wird nach österreichischem Recht. Maßgebend für die Scheidung ist nicht die Gütervereinbarung sondern die Eheschließung selbst. Wenn du und dein potentieller Ex euch nach § 55a Ehegesetz scheiden lassen wollen, dann ist die Frage nach der Gültigkeit der deutschen Vereinbarung nicht relevant. Der Scheidungsrichter wird euch fragen ob ihr den Inhalt der Vereinbarung anerkennen wollen. Wenn ihr beide zugestimmt habt, dann wird die Vereinbarung gelesen und als Bestandteil des Scheidungsvergleiches (außer wenn diese ungesetzlich oder unsittlich in Österreich ist) gemacht. In einer streitigen Scheidung, kann die Vereinbarung auch gültig werden, wenn diese schriftlich auf Deutsch abgeschlossen wurde und nicht bestritten werden kann.
Wenn jedoch die Vereinbarung enthält die Klausel, dass die Zuständigkeit der Gerichtes in Deutschland ist, dann wird die Vereinbarung auf den Rechtshilfsweg, in Deutschland ausjudiziert und die Entscheidung in Österreich anerkannt werden.
MFG,
MEMIL
RE: Schuldfrage in Österreich
Guten Morgen, hab ichs richtig verstanden, für mich zählt das österr. Recht ??? Und Ehevertrag ( Gütertrennung ) wäre anfechtbar?? Aber das nächste große Problem ist das mit der Schuldfrage ( der vermeintliche Liebhaber!) wird da nun danach gefragt ( mein Mann unterstellt mir das) müssen vermutete Personen dazu Außsage machen (wär schon unangenehm) und kann ich Scheidung ohne Begründung beantragen und wenn wo ( bei welcher Behörde??)
Vielen Dank für die Hilfe!!!
Simi
Vielen Dank für die Hilfe!!!
Simi
RE: Schuldfrage in Österreich
Hallo Simi!
Bitte melde dich bei mir am "memil@gmx.net" mit einer klaren Schilderung der Tatsachen. Ich hätte von dir ein paar Infos gebraucht und kann dir direkt die Rechtslage per Mail erklären.
MFG,
MEMIL
Bitte melde dich bei mir am "memil@gmx.net" mit einer klaren Schilderung der Tatsachen. Ich hätte von dir ein paar Infos gebraucht und kann dir direkt die Rechtslage per Mail erklären.
MFG,
MEMIL
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