Staatsbürgerschaftsrecht

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Staatsbürgerschaftsrecht

Beitrag von JUSLINE » 25.08.2005, 21:49

Hallo,



ich habe vor 10 Jahren meine Frau in Österreich geheiratet, und bin dann mit ihr ins nicht europäische Ausland ausgewandert.

Was würde sein,wenn ich in 1-2 Jahren mit meiner Frau zurück in die Heimat gehe?Kann sie gleich um die österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen(was sie eigentlich noch nicht will,aber ich von Vorteil sehe),oder muss sie erst eine weile gemeldet sein?

Habe gestern folgenden Artikel im Standard gelesen:Spezielle Regelungen gibt es für Ehen. Die Staatsbürgerschaft kann dann verliehen werden...... Dritte Option: Die Ehe ist seit mindestens fünf Jahren aufrecht und der Gatte ist seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen österreichischer Staatsbürger.

Verstehe ich den Artikel richtig,dann kann meine Frau gleich um die Staatsbürgerschaft ansuchen,da wir ja schon ein Jahrzent verheiratet sind?Oder sehe ich das falsch?

Bin für jede Antwort DANKBAR!




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RE: Staatsbürgerschaftsrecht

Beitrag von JUSLINE » 16.09.2005, 16:33

Nach dem Entwurf zum neuen Staatsbürgerschaftsrecht der Regierung, wie am 13. September 2005 bei der Regierungsklausur in IBK vorgelegt ist die Voraussetzung für mit Österreichern verheiratete Drittstaatsangehörige 6 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Österreich und ein 5 jähriger Bestand der Ehe.

Das bestehende Recht auf Aufenthalt und Arbeitsbewilligung wird durch die Verschärfung nicht angetastet.

Bisheriges Recht sah 4 Jahre Aufenthalt und Jahr Ehe vor. Begründet wird die Verschärfung durch Mißbrauch (Scheinehen.)

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RE: Staatsbürgerschaftsrecht

Beitrag von JUSLINE » 16.09.2005, 16:39

Noch ein Hinweis. Das "gemeldet" sein wird ab 1.1.2006 (vermutlich tritt das Gesetz dann in Kraft) nicht ausreichen. In manchen Bundesländern hat bisher anscheinend der Meldezettel ausgereicht. Es muss künftig der Nachweis einer legalen Aufenthaltsgenehmigung erbracht werden und die Meldezettel. Es scheint in der Vergangenheit Fälle gegeben haben, wo Drittstaatsangehörige zwar in Österreich wohnsitzgemeldet waren, aber dann längere Zeit im Herkunftsland verbracht haben.


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