Sind in einem Scheidungsverfahren heimlich aufgezeichnete Tonbänder als Beweismittel zugelassen.
Meine Schwägerin hat meinem Bruder damit gedroht, in fertig zu machen und dafür zu sorgen, dass er Haus und Hof verliert und noch einige so Sachen.
Mein Bruder hat das aufgezeichnet, ist es also möglich, diese Aussagen auf dem Tonband als Beweise bei Gericht vorzulegen??
Beweismittel vor Gericht
RE: Beweismittel vor Gericht
Hallo,
prinzipiell ist in einem Verfahren ALLES zugelassen, was die Situation erhellt bzw. den Richter überzeugt. Als Indiz wird die Aufnahme nicht gelten, trotzdem kann sie dazu gut sein, den Richter auf "Ihre Seite" zu ziehen. Auf keinen Fall würde ich das zu früh im Verfahren auf den Tisch legen - um der Gegenseite keine Gelegenheit zur Vorbereitung einer Entgegnung zu geben. ("Haus und Hof verlieren" ist allerdings eine recht harmlose Ankündigung, wenn Sie nicht 'mehr' haben, vergessen Sie die Aufnahme, "groß angekündigte" Tonbandaufnahmen ohne wirklich enthüllenden Inhalt stärken eher die Gegenseite ...)
pechmarie
prinzipiell ist in einem Verfahren ALLES zugelassen, was die Situation erhellt bzw. den Richter überzeugt. Als Indiz wird die Aufnahme nicht gelten, trotzdem kann sie dazu gut sein, den Richter auf "Ihre Seite" zu ziehen. Auf keinen Fall würde ich das zu früh im Verfahren auf den Tisch legen - um der Gegenseite keine Gelegenheit zur Vorbereitung einer Entgegnung zu geben. ("Haus und Hof verlieren" ist allerdings eine recht harmlose Ankündigung, wenn Sie nicht 'mehr' haben, vergessen Sie die Aufnahme, "groß angekündigte" Tonbandaufnahmen ohne wirklich enthüllenden Inhalt stärken eher die Gegenseite ...)
pechmarie
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