Folgender Sachverhalt:
Ein Ehepartner (Frau) erhält von der Mutter ein Grundstück geschenkt, in das Grundbuch wird neben der Frau auch der Ehepartner (Mann) ins Grundbuch eingetragen, weil es die Frau (entgegen des Willens der Mutter, die bereits damals Vorbehalte hatte) so wollte.
Kurze Zeit später kommt es zur Trennung (Scheidung wird demnächst eingereicht); die Frau der ja das Grundstück ursprünglich geschenkt wurde hat mittlerweile (allein finanziert ohne Mann) ein Haus darauf gebaut und hätte gerne, dass der Eintrag im Grundbuch rückgängig gemacht wird.
Zum Zeitpunkt der Eintragung ging man von einer gemeinsamen glücklichen Ehe aus, in der Zwischenzeit, also nach der räumlichen Trennung der Ehepartner, hat sich herausgestellt, dass der Ehemann, der nun aus dem Grundbuch ausgetragen werden soll, alles andere als eine gütliche Einigung bei der Scheidung will.
Der Ehemann fiel in den letzten Wochen auch mehrmals mit psychopathischen Verhalten auf (Psychoterror mit zig-maligen Anrufen innerhalb weniger Stunden, Stalking, Flut von WhatsApp-Nachrichten, Überwachung des gemeinsamen Jungen per Tracking-App etc., Besuch und verbale Konfrontation der Ehefrau in deren neuem Haus).
Der Ehemann hätte ja auch in Zukunft, nach der Scheidung, Mitspracherecht über Entscheidungen, die das Grundstück betreffen, was der Ehefrau nervlich unzumutbar ist.
Zudem ist die Vorstellung, dass der Ehemann finanzielle Vorteile an einer eventuellen zukünftigen Veräußerung des Grundstücks hätte, sehr belastend, da die Ehe definitiv zerrüttet ist und die Scheidung unumgänglich.
Nun gibt es vermutlich zwei Optionen der Herangehensweise, der Ehefrau zu helfen, alleine im Grundbuch zu stehen:
1. Einen Widerruf der Eintragung im Grundbuch erwirken, da man zu diesem Zeitpunkt noch von anderen Voraussetzungen (einer glücklichen Ehe) ausging und zudem der Ehepartner psychische Gewalt auf die Frau ausübt und eine gemeinsame Verwaltung des Grundstücks unzumutbar ist
2. Wenn ein Widerruf des Grundbuchseintrags nicht möglich ist, gilt es zu klären, wieviel es kosten würde, dem Ehemann den Anteil des Grundstücks auszubezahlen - womit der Ehepartner aber vermutlich einverstanden sein müsste, oder kann man aus den oben genannten Gründen der psychischen Krankheit des Ehemanns argumentieren?
Ich denke, dass dies zudem sehr kompliziert sein könnte, da sich der Verkehrswert des Grundstücks ja mittlerweile erhöht hat (Anschluss an Strom, Wasser und Kanal, Wohnhaus darauf gebaut) und das Ganze ja auch irgendwie ins Ehe-/Scheidungsrecht hineinspielt (Unterhalt etc.).
Wenn weder 1 noch 2 eine reelle juristische Möglichkeit bieten, gibt es ja neben Rechten auch Pflichten, wenn der Mann im Grundbuch stehen bleiben würde: er müsste sich doch am Unterhalt des Grundstücks beteiligen - kann man ihm zumuten, rückwirkend den Anschluss an Strom, Wasser und Kanal (der ja wertsteigernd ist) anteilig zu tragen? Kann man jährliche Unterhaltskosten für das Grundstück geltend machen (auch wenn Rasenmähen, Blumen gießen etc. in Eigenregie durch die Frau gemacht werden)?
Oder kann man darauf setzen, dass die Schenkung der Mutter der Frau (also der Schwigermutter des Mannes) definitiv NICHT die derzeitige Situation der zerrütteten Ehe mit einem Ehepartner, der nie was investiert hat aber nun Nutznießer sein soll, beabsichtigt hat und somit die Schenkung an sich rückgängig gemacht werden?
Das ganze Problem ist sehr verzwickt, ich weiß... so viele Komponenten

Über zahlreiche Antworten wäre ich dankbar!