Zuerst ist zu klären, wer Eigentümer der Geräte ist. Gibt es irgendwelche Belege?
Andernfalls ist, falls der Verein dafür nie etwas bezahlt hat, wohl wirklich der ehemalige Obmann Eigentümer.
andi2710 hat geschrieben: ↑10.10.2020, 02:21
ist uns aufgefallen das wir monatlich eine Miete für die Trainingsgeräte bezahlen aber es keinen Mietvertrag dafür gibt.
Naja, zumindest keinen schriftlichen. Ein Mietvertrag für Geräte kann auch mündlich oder konkludent (durch schlüssiges Handeln, hier: Der Verein hat Miete bezahlt und die Geräte genutzt) geschlossen werden.
andi2710 hat geschrieben: ↑10.10.2020, 02:21
Alles steht seit mittlerweile 20 Jahren in den Vereinsräumen und wird von uns eigentlich als Vereinseigentum angesehen und nicht als das Eigentum des Gründers.
Naja, was ihr als Vereinseigentum anseht und wer wirklich Eigentümer ist, können ja zwei paar Schuhe sein.
Wie lange es im Verein steht spielt keine Rolle, denn wenn tatsächlich laufend Miete bezahlt wurde kann man auch nichts ersitzen.
andi2710 hat geschrieben: ↑10.10.2020, 02:21
Den Vertrag den er uns daraufhin vorgelegt hat haben wir nicht unterschrieben!
Wer hat denn den Vertrag unterschrieben? Wurden Unterschriften gefälscht (dann lage vielleicht eine Urkundenfälschung vor)?
Hat jemand anderes mit seiner eigenen Unterschrift unterschrieben ist zu eruieren, in wie weit diese Person berechtigt war den Vertrag im Namen und auf Rechnung des Vereins zu zeichnen (ggf. falsus procurator - dann wäre der Verein nicht an den Vertrag gebunden - dennoch kann ein konkludenter Abschluss durch den Verein weiterhin vorliegen, die Geräte wurden ja genutzt und die Miete bezahlt und das ja scheinbar über viele viele Jahre).
Der Unterzeichner müsste also zum Zeitpunkt der Unterschrift ein vertretungsbefugtes Organ des Vereins gewesen sein.
andi2710 hat geschrieben: ↑10.10.2020, 02:21
Wie sollten wir uns hier verhalten? Ist der ehemalige Obmann da im Recht?
Naja, der Obmann war ja als Organ damals vermutlich vertretungsbefugt (allein? Oder zB per Statut nur mit dem Kassier gemeinsam?) und konnte daher Verträge für den Verein abschließen. Hat der Obmann letzlich mit sich selbst kontrahiert (dem Verein die Geräte von sich selbst vermietet) oder dies über Umwege, dann läge ein Insichgeschäft vor (§ 6 Abs 4 VerG). Dieses bedarf zur Gültigkeit der Zustimmung eines weiteren Organwalters.
Kann der Obmann das Eigentum seiner Geräte nachweisen? Hat er Belege, dass er Eigentümer ist?
Kann er das nicht, nimmt das Gesetz im Zweifel (wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann) zur Rechtssicherheit an, dass der Besitzer (also der Verein) auch der Eigentümer ist. Dagegen spricht aber dass seit jeher Miete für die Sachen bezahlt wurde.
Ohne die genaue Sachlage zu kennen, ist es schwierig hier eine eindeutige Antwort zu geben.
Hier noch einmal kurz:
1) Wer ist Eigentümer der Sachen bzw kann dies wie nachweisen?
2) Wer hat den vorgelegten Vertrag unterschrieben? War diese Person ein vertretungsbefugtes Organ?
3) Wie kamen die Geräte in den Verein? Wer hat das damals entschieden? War die Tatsache, dass die Geräte in den Verein kamen und Miete gezahlt wurde laut Statut und VerG ordnungsgemäß durch die Organe entschieden worden (bei Insichgeschäft des Obmanns durch ein weiteres vertretungsbefugtes Organ)?
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