Trennung einer Lebensgemeinschaft
Trennung einer Lebensgemeinschaft
Hallo, was kann ein Ex-Partner einer Lebensgemeinschaft fordern, wenn beide noch im selben Reihenhaus wohnen, das eigentlich noch der Genossenschaft gehört, u beide eigentlich nur nutzungsberechtigt sind (das bereits mehr als 10 Jahre)!? Die Einrichtung, Kredite, laufendenen Zahlungen sind nur von einem der beiden bezahlt worden. Kann rechtlich gesehen eine Ablöse bei Auszug gefordert werden, obwohl nichts von dem einen, der ausziehen soll, investiert worden ist? Kann eine Frist gesetzt werden bezüglich Auszug bzw muss derjenige der auszieht vorher vom Nutzungsvertrag zurücktreten? Was wenn sich derjenige, der keine Zahlungen tätigte, weigert auszuziehen?
RE: Trennung einer Lebensgemeinschaft
seit ihr beide im Mietvertrag eingetragen oder nur einer?
RE: Trennung einer Lebensgemeinschaft
wir sind beide gleich nutzungsberechtigt - das reihenhaus gehört noch immer der genossenschaft - der kredit wurde damals von mir aufgenommen u anfangs auch alles nur von mir unterfertigt. erst später ist dann mein damaliger partner zum nutzungsvertrag hinzugetreten. danke für deine hilfe!
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