scheidung - dringende fragen und bitte um hilfe

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JUSLINE
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scheidung - dringende fragen und bitte um hilfe

Beitrag von JUSLINE » 07.01.2005, 01:21

ich hätte ein paar fragen zu meiner bevorstehenden scheidung (termin: mo, 10.01.05):



- wir haben 04/2002 geheiratet; ich mich von ihr getrennt; es besteht einen neue beziehung, die ihrerseits als scheidungsgrund angeführt wird.

sie (bzw ihr anwalt) begehrt daher scheidung durch alleiniges verschulden meinerseits.

lt. klagsschrift bin ich am 13.06.2003 aus der gemeinsamen mietwohnung ausgezogen; die klage stammt von dezember 2004.

nach einer bestäigung des vermieters/bauträgers habe ich die wohnung jedoch erst sept. 04 verlassen; es gab auch mietzahlungen meinerseits bis zu diesem zeitraum.



ist damit die sechsmonatige frist zum einbringen der klage nicht schon prinzipiell verstrichen und eine klage aus alleinigem verschulden abzuweisen?





- es gibt keine kinder, sie ist pragmatisierte lehrerin mit regelmäßigem einkommen. ich seit über 10 jahren selbsständig, musste jedoch auf grund älterer verluste (die letzten 4 jahre waren durchgehend gewinne zu verzeichnen) im dezember konkurs anmelden. ein ausgleichsverfahren wird angestrebt; die tagsatzung steht noch aus und ist nach dem gerichtstermin für die scheidung.

die ehemalige gemeinsame wohnung wird von ihr bewohnt; der notwendige kredit ebenfalls nun von ihr alleine beglichen.



kann sie eine unterhaltszahlung verlangen? wenn ja, in welcher höhe wäre dies denkbar?

kann es sein, dass diese zahlung für den zeitraum des ausgleichsverfahrens ausgesetzt wird (da mir vom masseverwalter dafür kein geld zur verfügung gestellt werden darf; sonstige exekutierbare vermögenswerte sind nicht vorhanden)

auf grund dieser situation ist es mir auch nicht möglich, anwaltlichen beistand zu bekommen.



besteht im falle des alleinigen oder anteiligen verschuldens für mich die möglichkeit, einen antrag auf verfahrenshilfe in anspruch zu nehmen?

es besteht sonst ja keine möglichkeit meinerseits, allfällige kosten zu begleichen; also ein "aufschub" der kosten bis nach beendigung des ausgleichsverfahrens.





- sie hat in einem telefonat anklingen lassen, dass sie u.a. anspruch auf eine barauslage ihrerseits für leasingraten meines fahrzeugs einfordern möchte

hat sie darauf anspruch?



- wie lässt sich ein ungefährer zeitwert für die gemeinsam angeschafften einrichtungsgegenstände ermitteln?

ein entsprechender vermögensanteil an diesen dingen wäre somit ja auch gleichzeitig eine forderung des masseverwalters gegenüber meiner frau.





"moralische" randnotiz:

natürlich bestreite ich de facto ja meine schuld nicht. da aber scheinbar von ihrer seite aus (trotz anderslautender gespräche) keine einvernehmliche scheidung möglich ist und ich keinen anwalt nehmen kann, möchte ich gerne meine rechtliche situation kennen und wäre somit für hilfestellung sehr dankbar.








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