alles2 hat geschrieben: ↑19.07.2020, 00:22
Dennoch bleibt weiterhin die Frage offen, wie es nun doch möglich ist, dass das Zugpersonal die Strafgebühr einheben und Fahrgäste des Zuges verweisen darf. Ich meine, das mit der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ja nicht erst seit dem 20.7.2020.
Ok, jetzt wo es in den AGBs drinnen ist, hat das Zugpersonal mehr Durchgriffsrechte. Nur warum nicht gleich so bzw. warum dauerte es so lange? Die Polizei beispielsweise durfte seit dem 11.4.2020 (also über 3 Monate vorher) an gewissen Orten bei fehlender Mundbedeckung Organmandate ab 25 Euro aussprechen. Hätte die ÖBB die Ausstellung einer Strafe jederzeit von sich bestimmen können oder hätte es dafür den Segen vom Bundesministerium bedurft? Oder kam die Maßnahme nach einigen Vorfällen direkt vom Bundesministerium, ohne vorheriges Ersuchen der ÖBB?
Ob ÖBB jederzeit selber bestimmen können oder....., wäre auch interessant zu wissen.
Im Strafenkatalog von den ÖBB sind ja auch schon immer div. andere Punkte angegeben, die "kostenpflichtig" sind. Die Aufnahme von "nicht tragen von MNS" kann wer? bestimmen?
Maskenpflicht bei den Wiener Linien: ab 1.7.2020 in den Beförderungsbedingungen mit aufgenommen
https://www.wienerlinien.at/media/download/2020/Befoerderungsbedingungen_360077.pdf
Zugpersonal mehr Durchgriffsrechte: eventuell hier was brauchbares (am Ende der Hausordnung) ?:
https://www.wienerlinien.at/media/files/2020/20200619_hausordnung_358451.pdf
alles2 hat geschrieben: ↑19.07.2020, 00:22
Mit Selbstjustiz meinte ich, dass man selbst aktiv wird, indem man die Verweigerer zu einer Mundbedeckung auffordert. Das wäre natürlich tunlichst zu unterlassen.
In Ihrem vorigen Post haben Sie geschrieben:
Ich rate Dir auch, gelassen gegenüber den schwarzen Schafen unter den Fahrgästen zu bleiben. Auf "Selbstjustiz" zurückzugreifen oder sie anzugehen, wenn sie sich nicht ganz an die Regelung halten.
Darf ich fragen, ob da evtl. ein Schreibteuferl am Werk war? Meinten Sie: Nicht auf Selbstjustiz zurückgreifen...?
alles2 hat geschrieben: ↑19.07.2020, 00:22
Diese Ausnahmen von der Maskenpflicht wird man eher weniger an einem Bikepark antreffen, zumal es sich u.a. nicht um eine Bildungseinrichtung handelt und man dort weniger Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen antreffen würde. Meistens hört man, dass die Leute auf die Maske schlicht vergessen habe oder es denen offensichtlich nicht interessiert. Nur wenn irgendwelche Reporter auf der Straße die Leute ansprechen, kommt ganz vereinzelt und zumeist von älteren Personen, dass Ihnen das Tragen des MNS nicht empfohlen wurde.
Das mit der "Bildungseinrichtung" verstehe ich nicht ganz. Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung halten sich vorzugsweise in Bildungseinrichtungen auf ?
Gesundheitlichen Einschränkungen, die das Tragen einer MNS schwierig bis unmöglich machen, können auch andere Beschwerden als "schlecht Luft" zu bekommen sein.
z.B. haben unsere Deutschen Nachbarn auch extra den Punkt
"Gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen"
als Ausnahme von der MNS-Pflicht"
hier ein Bericht von einem betroffenen Herrn, der berichtet, wie es ihm - sogar MIT Attest - so mit seinen Mitmenschen geht:
ab min. 5,25
https://www.youtube.com/watch?v=_NrDgs51SKs
und grade staune ich selber über ein Zusammenstellung, die auf der Seite vom Sozialministerium zu finden ist:
runterscrollen bis: Leichter Lesen – COVID-19-Lockerungs-Verordnung
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html
dort file:///C:/Users/BENUTZ~1/AppData/Local/Temp/LockerungVO.pdf
findet man die Regeln die gelten für:
Zitat:
"Öffentliche Verkehrsmittel und Verkehrsmittel für viele Personen Das sind zum Beispiel: •Züge •U-Bahnen und Straßenbahnen •Busse •Schulbusse •Fahrtendienste für Menschen mit Behinderungen •Reisebusse •Seilbahnen und Zahnrad-Bahnen •Ausflugs-Schiffe
Diese Regeln gelten dort: Wir müssen immer etwas vor dem Mund und vor der Nase haben. Zum Beispiel eine Schutz-Maske."
Also...: immer etwas......z.B. eine Schutz-Maske, na ja, das ist ein wenig anders als ich das vom Verordnungstext verstehen würde, aber das lass ich mal so stehen.
In der Lockerungsverordnung § 11. (1) (6) steht:
Im Fall der
Kontrolle durch Organe des
öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe der Inanspruchnahme der
Ausnahme glaubhaft zu
machen.
Das ist eigentlich sehr verständlich und klar formuliert !