Hallo,
es geht um das Thema Erbschaft - Aufteilung bei Trennung.
Ich kenne den Inhalt des § 82, er wird in diesem Forum ja auch öfter zitiert.
Aber: ich habe im Leitfaden für Eheberater, Herausgegeben vom Bundesmisisterium für Soziale Sicherheit 2002, folgenden Text gelesen, der dem zitierten §82 bezüglich Erbschaft widerspricht. Ich zitiere:
´Erträge eines geschenkten oder ererbten Vermögens sind quasi als Einkommen zu qualifizieren und grundsätzlich in der Aufteilung mit einzubeziehen, da alles aufgeteilt werden sool, was Gatten während der Ehe erspart oder erarbeitet haben´.
Und weiter:
´Hochzeitsgeschenke und sonstige Zuwendungen Dritter (z.B. im Zuge eines Hausbaus), gelten im Zweifel als Zuwendung an beide Gatten, außer es ist klar, dass nur an einen der beiden geschenkt wurde oder zum persönlichen Gebrauch des Beschenkten dienen´.
Meine Frage nun:
Werden ererbte Gelder, die in einen Hausbau investiert wurden und definitiv auch bei Übergabe in den Hausbau flossen, (oder Gelder die vorab als Erbe ausgezahltes Vermögen sind), nun in der Rechtssprechung nun eher Aufgeteilt oder nicht, oder ist nicht eindeutig geregelt? Was ist wenn der Erbe ein Schreiben vorlegt, in dem steht das Geld soll zu seinem persönlichen Gebrauch sein?
Vielen Dank wenn hier jemand durchblickt und mir antwortet.
Erbschaft - Aufteilung
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