Hallo!
Ich habe schon einiges über die armen Verkäufer hier gelesen die ihr Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft haben und jetzt im Recht sind.
Hier unsere Geschichte:
Sohn ist 19 Jahre UND Kfz-Mechaniker.
Daher doppelt blöd das es passiert ist.
Er hat eunen Scirocco mit Motorschaden welchen er jei sich in der Werkstatt wieder in Stand setzt.
Dies dauert etwas länger daher sollte ein Übergangsfahrzeug her welches ruhig alt sein kann aber von a nach b fahren soll.
Er hat sich einen 3er BMW Baujahr 2004 ausgesucht.
In der Willhaben Anzeige stand als Ansprechperson Frau Andrea ...... aus Brunn am Gebirge OHNE Telefonnummer.
Er schreibt eine Nachricht und wird von einem Ausländer zurück gerufen - nix Andrea.
Dieser lobt das Fahrzeug in den höchsten Tönen wie auch schon in der Anzeige welche natürlich schon gelöscht ist.
Wichtig war das es eon Pickerl hat soll ja zur Überbrückung dienen.
Mein Mann und ein Freund meines Sohnes fuhren das Fahrzeug besichtigen. Vor Ort hat er nochmals wiederholt für diese Zwecke eben als Überbrückung ist es ein ideales Fahrzeug.
Rost ab den Radikästen war jetzt bei dem Baujahr nicht das Thema und hätte ausgebessert werden können.
Eine kleine Probefahrt auf dem dortigen Parkplatz ergab keine Auffälligkeiten. Der Verkäufer meinte noch die Bremsen sind vom Stehen etwas eingerostet und würden aber nach paar Bremsmanövern wieder einwandfreie funktionieren. Mein Mann betonte nochmal das diese Fahrzeug zur Überbrückung dienen soll und NICHT zusätzlich Geld verschlingen sollte.
Jaja alles gut perfekt Fahrzeug. Mit Sohnemann noch etwas fachgesimpelt und es kam zum Abschluss. Bei der motornummer schrieb das Ar....... noch vermerkt Bremsen leicht hart.
200Euro wurden angezahlt und KV unterschieben allerdings mit dem Zusatz Bastlerfahrzeug keine Garantie und Gewährleistung.
Sohn fand den Typen sehr sympatisch und hat gedankenlos unterschrieben.
Der Übergabe des Rest weitere 2000 Euro erfolgte Tags darauf auf einer Tankstelle mit nur einem Schlüssel. Er meinte davor hole er ein Auto aus der Steiermark. Offensichtlich nicht angemeldetes Gewerbe.
Letzte Woche wurde wie geplant und mit dem Verkäufer besprochen das Auto angemeldet welches bis April 21 ein gültiges Pickerl hat.
Am Heimweg stellte mein Sohn schnell fest das am einer gewissen Geschwindigkeit so gut wie keine Bremswirkung zu spüren ist.
Er ist langsam nach Hause gefahren während dessen auch noch die motorkontrollleuchte an ging. Der Fehler wurde offensichtlich davor raus gelöscht.
Wir waren sehr sauer zum einen auf unseren Sohn der sich als Mechaniker von so einem Schwein etwas einreden lies und natürlich auf diesen Betrüger.
Der wusste plötzlich nicht wovon wir reden und beruft sich auf den Vermerk Bastlerfahrzeug.
Der hat dieses auto OHNE Bremsen wissentlich das damit gefahren wird an einen Jugendlichen verkauft.
Der tatsächliche Schrotthaufen steht in einer Werkstatt und bekommt einen neuen Bremskraftverstärker für 600 Euro Arbeitszeit.
Werkstatt deshalb weil der Scirocco schon genügen Zeit beansprucht und dieser Mangel laut Werkstätte als Gefahr in Verzug eingestuft wurde.
Bastlerfahrzeug und ehrliche Worte ist ok.
Aber ein Auto mit Pickerl mündlich als verkehrsfähig und top zu verkaufen ist grob fahrlässig.
Bisher hab ich nur gelesen das es keine Chance gibt. Aber einen nicht nachweisbaren Betrüger der Autos ankauft und als Schrott mit total überzogenen Preisen wieder verkauft will ich nicht glauben.
Kommentare wie wue kann man als Kfz-Mechaniker Lehrling so blöd sein usw... braucht keiner. Wissen wir selber. Also hilfreiche Kommentare odet keine.
Befürworter der Methode will ich auch NICHT lesen.
Lg
Bastlerfahrzeug
Re: Bastlerfahrzeug
Etwas Handfestes aus der Beschreibung zu entnehmen, ist hier wirklich nicht einfach. Obwohl Du Dir wohl über die Realität im Klaren bist, kann ich von meiner Warte aus diese nur untermauern.
Wenn sich zwei Seiten nicht einig sind, braucht es sowas wie einen "Schiedsrichter" oft in Form eines Mediators oder der Gang zum Gericht. Nur wird der Vertragsbruch eben schwer nachzuweisen sein, wenn nichts zu entnehmen ist. Daher hätten auch sämtliche Bedingungen (Fahrtauglichkeit ohne zusätzliche Investition) seitens des Käufers vertraglich festgehalten werden sollen, damit man sich darauf berufen kann. Verlässt man sich auf mündliche Zusagen, fehlt dem "Vermittler" die Grundlage dafür, den Pendel in Richtung des Klägers ausschlagen zu lassen. Denn es würde wie üblich auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen.
Auf sämtliche Spekulationen (Betrüger, Gewerbe, Fehlercode gelöscht, ...) werde ich vorerst nicht eingehen. Das mit dem Fehlercode wäre zwar ein wesentliches Merkmal, das in einer etwaigen Auktion oder in einem Kaufvertrag hätte erwähnt werden sollen. Nur müsste dazu beispielsweise eine Werkstatt bestätigen, dass dahingehend zu dem Zeitpunkt "manipuliert" wurde und der Verkäufer es daher bewusst verschwiegen hat (oft bemühtes Stichwort arglistige Täuschung).
Und ob das Fahrzeug überteuert verkauft wurde, da kann sich der Verkäufer auch herauswinden, indem er theoretisch behaupten würde, dass man das Geld womöglich schnell wieder herinnen hat, wenn das Fahrzeug als Ersatzteilspender geschlachtet werden würde. Daher bleibt das relativ.
Wenn sich zwei Seiten nicht einig sind, braucht es sowas wie einen "Schiedsrichter" oft in Form eines Mediators oder der Gang zum Gericht. Nur wird der Vertragsbruch eben schwer nachzuweisen sein, wenn nichts zu entnehmen ist. Daher hätten auch sämtliche Bedingungen (Fahrtauglichkeit ohne zusätzliche Investition) seitens des Käufers vertraglich festgehalten werden sollen, damit man sich darauf berufen kann. Verlässt man sich auf mündliche Zusagen, fehlt dem "Vermittler" die Grundlage dafür, den Pendel in Richtung des Klägers ausschlagen zu lassen. Denn es würde wie üblich auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen.
Auf sämtliche Spekulationen (Betrüger, Gewerbe, Fehlercode gelöscht, ...) werde ich vorerst nicht eingehen. Das mit dem Fehlercode wäre zwar ein wesentliches Merkmal, das in einer etwaigen Auktion oder in einem Kaufvertrag hätte erwähnt werden sollen. Nur müsste dazu beispielsweise eine Werkstatt bestätigen, dass dahingehend zu dem Zeitpunkt "manipuliert" wurde und der Verkäufer es daher bewusst verschwiegen hat (oft bemühtes Stichwort arglistige Täuschung).
Und ob das Fahrzeug überteuert verkauft wurde, da kann sich der Verkäufer auch herauswinden, indem er theoretisch behaupten würde, dass man das Geld womöglich schnell wieder herinnen hat, wenn das Fahrzeug als Ersatzteilspender geschlachtet werden würde. Daher bleibt das relativ.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 17 Gäste