Kosten für einen Straftäter bis zur Enthaftung?

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Das_Pseudonym
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Kosten für einen Straftäter bis zur Enthaftung?

Beitrag von Das_Pseudonym » 12.05.2020, 00:33

Hi
Nehmen Wir an ein Drogensüchtiger überfällt mit einer Waffe eine Geschäft.
Wir festgenommen und wird nehme Ich einmal an bis zum Gerichtstermin in Untersuchungshaft genommen.
Kommt vor Gericht wird Schuldig gesprochen zu einer Haftstrafe. Diese sitzt er vollständig ab und wird wieder auf freien Fuss gesetzt.
Eventuell hat jemand von euch im ORF das Weltjournal+ angeschaut wo berichtet wurde das in den USA bei diesen Prozess für den Straftäter viele kosten anfallen so muss er angeblich pro Hafttag einen Betrag zahlen ( :shock: ) ans Gefägniss.

Nur wie sieht das bei uns aus? Welche kosten fallen hier an bei der entlassung?
Gut kosten für einen Rechtsanwalt sind mir klar. Aber sonst?

Für die Fussfessel wenn man diese erhalten kann wird ein Saftiger Betrag fällig das weiss Ich schon mal. Was für kosten würden für sonst anfallen bei einer Entlassung auf Bewährung?
Danke



alles2
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Re: Kosten für einen Straftäter bis zur Enthaftung?

Beitrag von alles2 » 12.05.2020, 02:27

Jetzt muss ich Dich aber bitter enttäuschen, denn theoretisch sind 0 Euro möglich.

Du wirst es nicht glauben, aber dieser Junkie, der sein Leben nicht geregelt bekommt (warum sollte er sonst einen Überfall begehen) und nicht mal ein Einkommen über den Mindeststandard bezieht, kann eine Gerichtsverhandlung samt entsprechenden Haftaufenthalt überstehen, ohne je einen Cent verloren zu haben. Wenn über jemand die U-Haft verhängt wird, bekommt er einen unentgeltlichen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Wenn der Beschuldigte aber einen eigenen Anwalt haben möchte, kostet es ihm freilich war. Außer die RAK genehmigt ihm seinen Wunschanwalt.

Also bei Raub mit Waffe greift § 143 StGB und somit wäre es ein Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht. Unter Berücksichtigung von § 381 Abs. 3 Z. 2 StPO sagen wir mal, dass sich die Kosten des Verfahrens auf 2500 Euro belaufen, wenn man mal von einem mittleren Verfahrensaufwand ausgeht. Und gerne werde da mal Sachverständige bestellt, die beispielsweise die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit des Straftäters zum Tatzeitpunkt klären sollen. Pro Gutachten fallen da sicher mal 1000 Euro an (human bemessen), wobei gerne auch 2000 Euro verlangt werden. Wenn es nicht nur bei einem Gespräch bleibt, dann entsprechend mehr. Sagen wir mal, dass weitere 2500 Euro für das Sachverständigengutachten fällig wären, damit wir auf eine optisch schöne und leicht einzuprägende Summe von 5000 Euro kommen, die eigentlich der rechtskräftig Verurteilte zu zahlen hätte. Doch wegen § 391 StPO muss er nichts zahlen, wenn er finanziell nicht in der Lage wäre, ohne dass - um es abzukürzen - es seine Lebensführung gefährden würde. Also bleibt es alles an den Steuerzahler hängen!

Dem nicht genug. Angeblich kostet jeder Tag eines Insassen dem Steuerzahler um die 127 Euro. In der USA sollen es um die 35 Dollar pro Tag sein. Da dürftest Du ordentlich was verstanden haben, wenn Du meinst, dass die Häfinger dafür aufkommen müssen. Es gab da mal einen ORF-Beitrag des Auslandsmagazins. Aber da ging es um die Privatisierung vieler US-Gefängnisse. Während jene im deutschsprachigen Raum Sozialisierungsgedanken verfolgen, geht es jenen in Übersee um Profitinteresse. Das führt dazu, dass sie von den Staaten verlangen, so viele Personen wie möglich einsperren zu lassen. Kommt man dem nicht nach, können die "States" sogar angezeigt werden. Die Unterbringung von Häftlingen ist daher zu einem lukrativen Geschäft geworden, was zu übermäßigen Inhaftierungen geführt hat.

Während der Untersuchungshaft ist für Kost & Logis gesorgt. Wenn der Insasse "Extrawürste" haben möchte (von mir aus eine Milka-Tafel), kann er wöchentlich ungefähr bis 150 Euro einkaufen gehen. Das Geld müsste aber von jemanden auf sein "Häfen"-Konto überwiesen werden (außer er hatte schon Geld bei sich). Aber das ist ohnehin nur Luxus, weil man auch ohne zusätzliche Lebensmittel auskommt. Schwierig wird es jedoch für Raucher, wenn er pleite ist.
Zwar gäbe es die Möglichkeit, während der U-Haft im Haus arbeiten zu gehen und sich bis etwa 150 Euro was dazuzuverdienen, doch ist eine Arbeitszuweisung nicht immer selbstverständlich. Nicht nur, weil es mehr Häftlinge als Arbeitsplätze gibt, sondern auch weil Strafhäftlinge bevorzugt werden. Stichwort Komplizenschaft. Außer man schmorrt schon lange oder hat durch mehrmalige Aufenthalte einen guten Draht zu dem ein oder anderen Justizwachebeamten.

Ist er aber rechtskräftig verurteilt, bekommt er vom Haus monatlich um die 35 Euro, wenn man ihn für keine Arbeit zuteilen konnte. Wenn er arbeitet, wäre es vom Lohn her glaube ich dasselbe wie beim U-Häftling. Wird er entlassen, steht ihm die Entlassungshilfe zu, sollte er nicht genug verdient haben. Das richtet sich nach der Dauer der Haft. Ich schätze, dass es bei mehr als 12 Monate rund 350 Euro sind. Wüsste jetzt aber auch nicht, wo man bezogen auf § 150 StVG konkrete Angaben finden könnte. Und ob jemand auf Bewährung rauskommt oder alles absitzen muss, macht finanziell gesehen keinen Unterschied, da er sowieso nichts bezahlen muss. Im Gegenteil, wenn er früher draußen ist, hat er eher wieder die Gelegenheit, ins Erwerbsleben einzusteigen, den Sozialstaat auszunutzen oder Überfälle zu begehen.

Also was den elektronischen Hausarrest anbelangt, habe ich andere Informationen. Und von saftigen Beträgen sind wir weit entfernt. Soweit ich weiß, kostet es dem Steuerzahler um die 23 Euro pro Tag. Der Träger selbst muss nur etwa ein Drittel davon übernehmen. Aber ich bilde mir ein, dass es auch Fälle gab, wonach jemand gar nichts dafür bezahlen musste. Damit wird eigentlich kein Geschäft gemacht, sondern das Haus oder die Republik bekommt Geld dafür, dass der Kriminelle arbeiten geht. Das heißt, er arbeitet eigentlich für die Justiz, während ihm nur ein geringer Teil bleibt. Die Fußfessel ist üblicherweise an der Bedingung geknüpft, dass man eine Unterkunft und eine Arbeitsbestätigung vorweisen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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