Rekurs

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JUSLINE
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Rekurs

Beitrag von JUSLINE » 02.08.2004, 19:38

Hallo!

Das Jugendamt hat beim BG um eine Erhöhung des Unterhaltes angesucht. Jetzt habe ich dem BG mein Nettoeinkommen mit dem Einspruch übermittelt das ich weniger verdiene als seinerzeit als ich noch 14 Gehälter hatte.Heute bin ich selbständig im Aufbau und habe daher weniger Gehalt.

Der Rechtspfleger hat einen Steuerberater beauftragt ein Gutachten über mein Gehalt zu erstellen.

Was wiederum viel Geld kostet.

Ich möchte dagegen Rekus anmelden.

Wie gehe ich vor.

Danke im vorraus.






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JUSLINE
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RE: Rekurs

Beitrag von JUSLINE » 08.09.2004, 11:54

Meiner Meinung nach chancenlos hier etwas dagegen zu tun. Das einzige was mir einfällt ist Verfahrenshilfe zu beantragen.


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