Hallo,
ich hoffe, daß mir jemand helfen kann:
mein Freund hat eine ex-Frau und leistet hohe Unterhaltszahlungen an sie. Vor kurzem haben wir erfahren, daß diese Frau wieder heiraten möchte.
Meine Frage: ist mein Freund nach der Heirat seiner ex-Frau ihr gegenüber noch unterhaltspflichtig?
MfG
freundin
Unterhaltsanspruch der Exfrau nach Wiederverheiratung
RE: Unterhaltsanspruch der Exfrau nach Wiederverheiratung
Ich sollte vielleicht noch erwähnen, daß die Vergleichsausfertigung nicht auf Basis der gesetzlichen Grundlagen getroffen wurde, sondern eine Sondervereinbarung ist, d.h., die Ansprüche die sie stellte liegen über dem gesetzlichen Ausmaß und sie hat sie auch bekommen.
gruß,
freundin
gruß,
freundin
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Unterhaltsanspruch der Exfrau nach Wiederverheiratung
Grundsaetzlich erlischt bei Wiederverheiratung die Unterhaltspflicht, es sei denn, es wurde im Scheidungsvergleich ausdruecklich festgelegt, dass auch nach Wiederverheiratung Unterhalt zu leisten ist. Dies ist jedoch nur selten der Fall.
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