scheidungsfragen

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JUSLINE
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scheidungsfragen

Beitrag von JUSLINE » 08.07.2004, 15:42

da mein mann sich nie grossartig um seine familie gekümmert hat (er ist und war schon immer mehrmals wöchentlich bis täglich gleich nach der arbeit in kneipen unterwegs und trinkt auch recht viel, hatte deshalb schon mehrere führerscheinentzüge) beabsichtige ich, mich nach 20 jähriger ehe von ihm zu trennen. ich bin vor 3 jahren aus dem gemeinsamen schlafzimmer ausgezogen, schlief zuerst im wohnzimmer, seit 1,5 jahren nun im zimmer unseres sohnes. eheleben findet in diesem sinne also schon lange keines mehr statt, allerdings wasche und koche ich noch für ihn, da wir ja in der gleichen wohnung leben. über die trennung habe ich bisher noch nicht mit ihm gesprochen, da ich nicht weiss, wie er möglicherweise darauf reagiert.



der sohn (21) ist behindert, weshalb ich nach seiner geburt meinen job aufgeben musste, ich bin also seit 1983 nur im haushalt und auch finanziell von meinem mann abhängig.



nun habe ich vor einem jahr jemand anderen kennengelernt und möchte in absehbarer zeit samt kind zu diesem mann ziehen. konkret interessiert mich nun:



wieviel unterhalt müsste mein mann für seinen sohn bezahlen? sein verdienst liegt je nach stundenanzahl zwischen 1000 und 1500 euro netto. unterhalt für mich will ich keinen, nur für den sohn, um den ich mich ja weiterhin kümmern werde.



da ich damit rechne, dass mein mann einer scheidung nicht zustimmt, wie lange muss ich von ihm getrennt leben, damit die scheidung trotzdem abgewickelt werden kann?



ich habe vor einigen jahren einen geldbetrag aus dem nachlass einer verstorbenen tante geerbt und davon immer zum haushaltseinkommen beigesteuert, teilweise gebrauchsgegenstände gekauft, das auto mitfinanziert etc. kann mein mann ev. ansprüche auf einen teil des noch vorhandenen geldes stellen?



mein mann hat sich vor kurzem ein neues auto auf leasing geholt - ich habe nichts unterschrieben. könnte ich womöglich auch dafür haftbar gemacht werden?



dieselbe frage gilt für einen gesundheitsbehelf, den er dringend brauchte und der 4000 euro kostete, die er auch auf raten abstottert.



wie ist die gesetzliche lage wegen unseres sohnes? er ist geistig leicht behindert, nicht entmündigt und nicht besachwaltet, jedoch nicht in der lage, ein selbstständiges leben zu führen. da mein zukünftiger partner im ausland lebt, werde ich meinen sohn für ca 6 monate in einer betreuten wohngruppe in österr. unterbringen und ihn nachholen, sobald ich an meinem neuen wohnort fuß gefasst habe, sofern mein sohn das dann auch will. zzt. beziehe ich die familienbeihilfe - wer würde diese bekommen, wenn ich im ausland bin? bei meinem mann muss ich leider befürchten, dass er auch das geld vertrinkt und mein sohn nie etwas davon sieht.



und: könnte mein mann mir probleme machen, falls ich unseren sohn ohne seine zustimmung mitnehme? oder hat auch ein geistig behinderter das recht, sich seinen aufenthaltsort selbst zu wählen? vor dem gesetz ist er ja volljährig.



danke im voraus für die hilfe.




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