Ehebruch Unterhaltszahlung

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Ehebruch Unterhaltszahlung

Beitrag von JUSLINE » 10.06.2004, 12:34

Hallo,



ich bin mit meiner Frau seit dem 21.12.2000 verheiratet. Wir haben eine kleine Tochter.



Im August 2003 hat meine Frau sich mit einem anderen Mann eingelassen. Nach langem Kampf konnte ich meine Frau im Oktober 2003 zurückgewinnen. Die Welt war wieder in Ordnung. Meine Frau fing nach einer 3-jährigen Babypause im Oktober letzten Jahres in einer anderen Stadt wieder an zu arbeiten. Als Übergang hatten wir 2 Wohnungen, seit Februar des Jahres leben wir in der neuen Stadt. Zu meinem Arbeitspaltz fahre ich täglich ca 100km.



Seit ca. 12 Wochen hat sich meine Frau wieder mit einem anderen Mann eingelassen. Allerdings fehlt mir hierfür ein echter Beweis. Bisher nur Abwesenheiten und eine SMS in der der Mann Ihr die Liebe zu Ihr gestanden hat.



Seit der SMS leben ich in Trennung.



Wie so häufig geht es um das Geld. Meine Frau verlangt von mir Unterhaltszahlungen, die ich bisher auch leiste.



Besteht überhaupt ein Anspruch meiner Frau auf Unterhaltszahlungen?




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RE: Ehebruch Unterhaltszahlung

Beitrag von JUSLINE » 13.06.2004, 10:23

Wer ist ausgezogen, Sie oder die Gattin?



Könnte es sein, dass der wiederholte Ehebruch -mit unterschiedlichem Partner in kurzer Zeit - auf einer psychischen Störung beruht?



mfg, Akita


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RE: Ehebruch Unterhaltszahlung

Beitrag von JUSLINE » 14.06.2004, 07:41

Ich bin ausgezogen. Ich konnte das nicht mehr ertragen.



Ob es sich bei meiner Frau um eine pychische Störung handelt, das weiß ich nicht. Wir gehen in den nächsten Tagen zum Eheberater, eventuell stellt sich heraus, dass meine Frau pychische Probleme hat.


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RE: Ehebruch Unterhaltszahlung

Beitrag von JUSLINE » 14.06.2004, 09:55

Während aufrechter Ehe führen nur besonders krasse Eheverfehlungen zum Verwirken des Unterhaltsanspruches, danach entscheidet der Verschuldensauspruch. Neuerdings gibt es auch einen verschuldensunabhängigen Unterhalt, der von Gesetzes wegen zusteht, ohne dass ein Unterhalt gerichtlich festgesetzt werden müßte, bei Unzumutbarkeit der (gänzlichen) Selbsterhaltung wegen Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes unter Berücksichtigung dessen Wohles bis zum vollendeten fünften Lebensjahr (§ 68a EheG).



Ehebruch kann zum Verlust auch dieses Unterhaltsanspruches Ihrer Gattin führen. Hier ist mE jedoch Ihre spezielle Situation besonders zu berücksichtigen, und kann natürlich im Rahmen eines Internetforums nicht all das berücksichtigt werden, was ein Eheberater, was Mediatoren, was schließlich das Gericht (im Streitfall) als zugrundeliegenden Sachverhalt beurteilen müßte.



ME könnte gerade im Falle einer ganz kurz dauernden Ehe, im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes abgeschlossen, - und Ehebruch (vielleicht nun: wiederholter Ehebruch) schon nach weniger als drei Jahren doch eine psychische Komponente in Richtung "Beziehungspanik- es wird mir alles zu eng -ich habe mich vielleicht voreilig zur Ehe entschieden" uäm. eine Rolle spielen, vielleicht auch auf Ihrer Seite, mag sein auf welche Weise auch immer. Auch neurotisches, oder übertrieben eifersüchtiges Verhalten kann zu Scheidungen führen, und hier würde ich persönlich meinen, dass eine Unterhaltsverwirkung dann doch nicht eingetreten sein könnte, zumindest nicht auf eine gewisse Mindestsumme, solange das Kind klein ist und auch bei der Mutter lebt.



Deshalb würde ich meinen, dass das Gebensein eines Unterhaltsanspruches nicht von vorneherein verneint werden kann, aber andererseits auch nicht mit Selbstverständlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass Ihrer Noch-Gattin wirklich auch Unterhalt (in voller Höhe, auf unbeschränkte Zeit uäm.) zusteht.



Für den günstigen Fortgang der Beratungen wünsche ich Ihnen alles Gute.



mfg, Akita




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