Scheidungsklage

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JUSLINE
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Scheidungsklage

Beitrag von JUSLINE » 08.06.2004, 10:10

Mein Mann wollte nun wieder die Scheidung, diesmal, nachdem wir uns schon auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt haben und schon alles geklärt haben (nur mündlich), meint er ich soll mich auf was gefasst machen, er wird mich fertig machen.



Nachdem ich ihn aber dann doch wieder abhalten konnte (zum 3. oder 4. mal), daß er Klage einbringt, und wir es nochmal versuchen, merke ich immer mehr, daß ein weiteres Zusammenleben mit ihm immer schwieriger wird, da ich immer wieder wenn wir einen Streit haben (und der nächste kommt bestimmt), Angst haben muß, daß er mir wieder mit Scheidung droht.Im Streit wird er dann auch immer ausfällig (so richtige Beschimpfungen) und stößt mich weg, hat also leichte Ansätze zum Gewalttätig werden (er würde sich aber nie schlimmeres erlauben)

Er weiß genau, daß ich vor einer Klage Angst habe;, nicht weil ich mir was zu Schulden hab kommen lassen, sondern weil ich Angst habe, daß ich finanziell schlecht aussteige und daß er um das Sorgerecht um unseren 6-jährigen Sohn zu streiten beginnen wird.



Meine Frage ist nun:

Wenn ich Scheidung einbringe, und er sich weigert, kann es dann zu der 3 Jahresfrist kommen?Kann einem Mann, der sich die letzten Jahre so gut wie fast nur um seinen Job gekümmert hat, und dementsprechend wenig Zeit für die Familie hatte, das Sorgerecht zugesprochen werden?





Vielleicht gibt es einen guten Vorschlag, der mir Mut gibt, das durchzuziehen!




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JUSLINE
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RE: Scheidungsklage

Beitrag von JUSLINE » 13.06.2004, 10:32

Das Sorgerecht kann einem Elternteil auch unabhängig von einer vollendeten Scheidung und auch unabhängig vom Verschulden an eine Scheidung zugesprochen werden. Das hängt vom "Kindeswohl" bzw. von vielerlei Umständen ab. Als Mutter bei einem relativ jungen Kind haben Sie im allgemeinen sehr gute Chancen, das Sorgerecht zugesprochen zu bekommen, bzw. das Kind zu behalten.



Wenn Ihr Gatte auszieht, kann es zu einer Scheidung nach § 55 Ehegesetz kommen, wenn er nämlich nach frühestens 3 Jahren der Trennung die Scheidung einreicht. Wenn es um Unterhaltsfragen geht, dann sind Sie möglicherweise - von den gesetzlichen Möglichkeiten her gesehen jedenfalls - besser dran als wenn Sie jetzt um die Scheidung einreichen.



Weil es schon ansatzweise zu Gewaltszenen gekommen zu sein scheint, empfehle ich dringend, dass Sie sich an eine Familienberatungsstelle wenden, die Sie gebenenfalls an weitere Stellen weiterschicken kann. Denn es hilft hier alleine die rechtliche Auskunft nichts, wenn es hier auch ganz konkrete, von Ihnen alleine nicht zu bewältigende Eheprobleme geht, die, gemeinsam mit finanziellen Sorgen besondere Beratungen und Vorkehrungen (geht evtl. bis zum Wohnen im Frauenhaus) erfordern.



Aber Sie haben kein Recht, Ihren Mann daran zu hindern, die Scheidung einzureichen. Sie müssen aber nicht einverstanden sein mit einer Scheidung, wenn Sie kein Verschulden trifft. Dann nur - Scheidung nach dreijähriger Trennung (Härtefälle: längere Frist ) möglich.



Alles Gute,



Akita


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