Ich wurde im Dezember 2002 einvernehmlich geschieden und möchte gerne wissen, ob man das Urteil(Vermögensaufteilung, Unterhalt etc.) im Nachhinein auch einvernehmlich ändern kann?
Wenn ja, wie leite ich das in die Wege?
Herzlichen Dank im voraus und liebe Grüße an alle
Änderung einvernehmliche Scheidung
RE: Änderung einvernehmliche Scheidung
Sie können mit Ihrem Ex-Mann selbstverständlich auch noch später alle möglichen Vereinbarungen treffen, zB. über Unterhalt. Aber es ist mE nicht selbstverständlich, dass der Scheidungsvergleich selbst später noch geändert werden kann (in manchen Fällen geht`s). Wenden Sie sich dazu am besten doch an eine/n Anwalt oder Notar. Wenn schon der Scheidungsvergleich nicht "gehalten" hat, dann soll nun die Sache "Hand und Fuß" haben, also nicht wieder ein Fehler passieren.
mfg, Akita
mfg, Akita
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