...mein Exmann, muss meinen Kindern (9 und 10 Jahre) 360€ an Unterhalt bezahlen.
Seit Jänner ist er diesen Zahlungen nicht nachgekommen. Er reagiert nicht auf Anrufe, Briefe etc...(aber er ist definitiv noch am Leben)
Nun komm ich nicht drum herum, die Alimente einklagen zu lassen.
Wie geht das vor sich? Bekomme ich einen Vorschuss vom Jugendamt? Wird er gepfändet?
Ich würde gerne wissen, was genau passiert, bevor ich diesen Schritt mache.
Liebe Grüße Uschi
Alimente
RE: Alimente
Hallo Uschi,
Sie können sich vor einer Antragsstellung bei einer Familienberatungsstelle erkundigen. Jedenfalls geben auch die Gerichte und Jugendämter Auskunft.
Das Jugendamt kann als besonderer Sachwalter in Unterhaltssachen für die Kinder eingesetzt werden, und stellt dann die jeweilig nötigen Anträge selbst. In diesem Fall haben Sie aber auch nicht mehr das Recht, selbstständig offizielle Vergleiche mit ihrem Ex-Partner bezüglich der Alimente zu machen.
Der Antrag auf Festsetzung der Alimente wird beim zuständigen Bezirksgericht (wo Sie mit den Kindern wohnen) eingebracht, er wird im außerstreitigen Verfahren abgewickelt, und ist auch für zurückliegende Zeiträume möglich. Sobald ein Beschluß oder eine "Einstweilige Verfügung" ergangen ist, könnte Exekution gegen den Vater der Kinder geführt werden. Aber er ist jedenfalls dafür verantwortlich, Unterhalt für seine Kinder zu zahlen, und setzt sich der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung aus, wenn er schuldhaft tut, was er jetzt zu machen scheint: Gar nichts zu zahlen, und das ohne Grund und Erklärung.
mfg, Akita
Sie können sich vor einer Antragsstellung bei einer Familienberatungsstelle erkundigen. Jedenfalls geben auch die Gerichte und Jugendämter Auskunft.
Das Jugendamt kann als besonderer Sachwalter in Unterhaltssachen für die Kinder eingesetzt werden, und stellt dann die jeweilig nötigen Anträge selbst. In diesem Fall haben Sie aber auch nicht mehr das Recht, selbstständig offizielle Vergleiche mit ihrem Ex-Partner bezüglich der Alimente zu machen.
Der Antrag auf Festsetzung der Alimente wird beim zuständigen Bezirksgericht (wo Sie mit den Kindern wohnen) eingebracht, er wird im außerstreitigen Verfahren abgewickelt, und ist auch für zurückliegende Zeiträume möglich. Sobald ein Beschluß oder eine "Einstweilige Verfügung" ergangen ist, könnte Exekution gegen den Vater der Kinder geführt werden. Aber er ist jedenfalls dafür verantwortlich, Unterhalt für seine Kinder zu zahlen, und setzt sich der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung aus, wenn er schuldhaft tut, was er jetzt zu machen scheint: Gar nichts zu zahlen, und das ohne Grund und Erklärung.
mfg, Akita
RE: Alimente
...Hallo,
danke für die Antwort. Schiebe es jetzt schon so lange vor mir her, etwas zu unternehmen, immer in der Hoffnung, irgendwann auf einer vernünftigen Basis mit dem Vater meiner Kinder kommunizieren zu können.
Er hat sich auch schon seit über einem Jahr bei den Jungs nicht gemeldet, auf ihre Briefe nicht reagiert.
danke für die Antwort. Schiebe es jetzt schon so lange vor mir her, etwas zu unternehmen, immer in der Hoffnung, irgendwann auf einer vernünftigen Basis mit dem Vater meiner Kinder kommunizieren zu können.
Er hat sich auch schon seit über einem Jahr bei den Jungs nicht gemeldet, auf ihre Briefe nicht reagiert.
RE: Alimente
Hallo,
wohnt er überhaupt noch an dieser Adresse bzw. wissen Sie ob er seinen Job noch hat? Das könnten auch alles mit Gründe sein, fürs Nicht-Antworten oder Nicht-Zahlen. Vielleicht auch Zeichen dafür, dass er die Situation nicht ganz verkraftet (Besuchsregelung?)
Wenn der Unterhalt sich als nicht einbringlich erweisen sollte, besteht sehr oft die Möglichkeit, Unterhaltsvorschüsse seitens des Staates zu bekommen, und auch schon vorher evtl. etwas von der Sozialhilfe (beim Jugendamt abzuklären, -nur dann wenn Sie finanziell gar knapp sind).
Alles Gute, Akita
wohnt er überhaupt noch an dieser Adresse bzw. wissen Sie ob er seinen Job noch hat? Das könnten auch alles mit Gründe sein, fürs Nicht-Antworten oder Nicht-Zahlen. Vielleicht auch Zeichen dafür, dass er die Situation nicht ganz verkraftet (Besuchsregelung?)
Wenn der Unterhalt sich als nicht einbringlich erweisen sollte, besteht sehr oft die Möglichkeit, Unterhaltsvorschüsse seitens des Staates zu bekommen, und auch schon vorher evtl. etwas von der Sozialhilfe (beim Jugendamt abzuklären, -nur dann wenn Sie finanziell gar knapp sind).
Alles Gute, Akita
RE: Alimente
Ja er wohnt noch an dieser Adresse. Ich habe guten Kontakt zu seiner Mutter.
Um sein Besuchsrecht hat er sich nie gekümmert, er kann die Kinder sehen so oft er will, hat das aber auf eigene Initiative nie in Anspruch genommen.
LG Uschi
Um sein Besuchsrecht hat er sich nie gekümmert, er kann die Kinder sehen so oft er will, hat das aber auf eigene Initiative nie in Anspruch genommen.
LG Uschi
RE: Alimente
Liebe Uschi!
Ich bin erst heute auf dieses Forum gestossen.
Mit ähnlich großen Problemen wurde mir beim Forum
Dr. Tews -Rechtsanwalt sehr geholfen.
www.tews.at
Lieben Gruß
Heide
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Mit ähnlich großen Problemen wurde mir beim Forum
Dr. Tews -Rechtsanwalt sehr geholfen.
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Lieben Gruß
Heide
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