Einvernehmliche Scheidung gegen meine Überzeugung???

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JUSLINE
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Einvernehmliche Scheidung gegen meine Überzeugung???

Beitrag von JUSLINE » 21.05.2004, 18:32

Bitte gestatten Sie mir meine Frage ausführlich zu formulieren, ich denke das ist wichtig für besseres Verständnis.



Im Jahr 1998 wurde meine 1. Ehe geschieden, die Obsorge für meinen damals 2-jährigen Sohn B. bekam seine Mutter, mich (Vater) besuchte er jedes 2. Wochenende.



Anfang 1999 lernte ich meine nunmehr 2. Ehefrau kennen und lieben. Auch sie war damals geschieden und lebte seither mit ihren beiden Kindern, dem 4-jährigen A. und der 6-jährigen S., in der Wohnung ihrer Eltern.



Ihren Lebensunterhalt bestritt sie mit dem Gehalt einer geringfügigen Beschäftigung, Unterhalt für sich und Alimente für die beiden Kinder.



Nachdem wir uns Anfangs zu zweit trafen bezogen wir später langsam auch die Kinder in gemeinsame Aktivitäten mit ein. Glücklicherweise hatten wir nach kurzer Zeit ein sehr gutes Verhältnis. Nach einigen Monaten hatten die Kinder nach einem gemeinsamen Ausflug den Wunsch mit ihrer Mutter bei mir zu übernachten.



Kurz danach richtete ich ihnen in meinem Haus, unweit von Wien, ein Zimmer ein. Die Kinder wurden im örtlichen Kindergarten und Schule angemeldet. Zur Förderung ihrer Mobilität kaufte ich für meine spätere Frau ein Auto.



Ich sorgte für das Familieneinkommen, meine spätere Frau für Haushalt und ihre beiden Kinder und mein Sohn aus 1. Ehe besuchte uns jedes 2. Wochenende.



Mein Glück war sehr groß, als mir meine Exfrau angesichts unseres harmonischen Familienlebens die Übertragung der Obsorge für meinen Sohn anbot.



In Abstimmung mit meiner späteren Frau nahm ich gern an und bekam im Jan 2001 die Obsorge, nachdem B. zu diesem Zeitpunkt bereits seit einem Jahr tatsächlich bei uns lebte.



Noch größer war mein Glück, als ich im April 2001 zum 2. Mal heiratete. Wir waren nun durch Eheschließung eine Patchwork-Familie mit 3 Kindern. Ich sorgte nach wie vor für das Familieneinkommen, durch die Heirat bekam meine neue Frau nicht weiter Unterhalt für sich, sehr wohl aber Alimente für die Kinder. Meine Frau war Hausfrau.



Meine Freizeit verbrachte ich zum großen Teil mit meiner Familie, ehrbares und anständiges Verhalten gegenüber meiner Frau war für mich Herzensangelegenheit.



Zum Jahreswechsel 2003/2004 gratulierte mir meine Frau per SMS mit den Worten „Ich freue mich schon auf ein weiteres glückliches Jahr mit Dir meinem Liebsten! In Liebe Deine Frau“.



Nur sechs Wochen später war ich wie vom Blitz getroffen als meine Frau von mir verlangte die Obsorge für meinen Sohn an seine Mutter zurück zu geben. Konsequenz daraus wäre ein Schulwechsel nach der 1. Klasse Volksschule, Übersiedlung nach Wien und somit Wechsel des gesamten sozialen Umfeldes. Um meine Frau sofort zu entlasten habe ich die Besuchszeiten meines Sohnes bei seiner Mutter sofort verlängert und habe versucht mit meiner Frau Alternativen zu finden, um sie weiter zu entlasten.



Nachdem ich nicht widerspruchslos ihren Wunsch erfüllte überraschte mich meine Frau abermals, indem sie eine einvernehmliche Lösung der Ehe forderte. Andernfalls drohte sie mit Scheidungsklage wegen „unheilbarer Zerrüttung der Ehe“.



Seit April 2004 ist meine Frau aus eigenem Willen halbtags berufstätig.



All meine Anstrengungen, sie von meiner Liebe und Loyalität zu überzeugen, ignorierte sie. Meine Fragen und Vorschläge blieben ohne Antwort, meine Briefe ohne Reaktion, Blumensträuße verdorrten unbeachtet.



Sie betonte bloß immer wieder die Ehescheidung zu wollen. Als Ausgleichszahlung beansprucht sie unsere gesamten Ersparnisse der Ehe und das für ihre Verwendung angeschaffte Auto.



Während ich in den letzten Monaten alle Anstrengungen unternahm, das Ehe- und Familienleben zu retten, verbringt sie ihre Freizeit zunehmend allein. Freie Tage verbringt sie mit ihren beiden Kindern bevorzugt bei ihren Eltern, gemeinsame Aktivitäten unterbindet sie.

Meine Versuche der Diskussion belächelt sie und meint es hätte alles keinen Zweck, sie würde einfach die Ehe nicht mehr wollen.



Nachdem ich in die einvernehmliche Scheidung aus Liebe und Loyalität zu meiner Frau und „unseren“ Kindern nicht einwillige wird sie immer liebloser. Für nächste Woche habe ich einen Termin bei einer Familienberatungsstelle vereinbart. Ich fürchte, dass meine Frau zu diesem Gespräch nicht mitkommt.



Nachdem ich mir NICHTS vorzuwerfen habe fürchte ich eine Scheidungsklage nicht. Für mein Rechtsempfinden könnte eine solche aus Mangel an rechtlicher Grundlage nur abgewiesen werden.



Ist das Risiko einer strittigen Scheidung, zum seelischen Schmerz auch einen empfindlichen finanziellen Verlust zu erleiden so groß, dass ich gegen meine Überzeugung in eine einvernehmliche Scheidung einwilligen soll?



Meine Hoffnung ist, dass meine Frau ev durch Abweisung der Klage doch noch den Wert meiner Loyalität erkennt und ein harmonisches Eheleben möglich wird.



Ich bin dankbar für jede Antwort.








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RE: Einvernehmliche Scheidung gegen meine Überzeugung???

Beitrag von JUSLINE » 23.05.2004, 08:47

Ist das Risiko einer strittigen Scheidung, zum seelischen Schmerz auch einen empfindlichen finanziellen Verlust zu erleiden so groß, dass ich gegen meine Überzeugung in eine einvernehmliche Scheidung einwilligen soll?



Gegen Ihre Überzeugung sollten Sie nicht in eine einvernehmliche Scheidung einwilligen, finde ich.



Es gehörte mE noch näher abgeklärt, woher der plötzliche Sinneswandel Ihrer Frau kommt. Es könnte ja sein, dass sie bereits sechs Wochen nach dem Jahreswechsel, als sie die Rückübertragung der Obsorge an die Mutter Ihres Sohnes wünschte, Trennungspläne hatte (?), - aber wodurch verursacht?



Ist sie zur Überzeugung gekommen, dass sie eigentlich von vornherein die Ehe nicht hätte eingehen sollen oäm?



Gibt es Gründe, über die Sie derzeit vielleicht nicht informiert sind?



Insbesondere da hier auch drei Kinder mitbetroffen wären, durch eine Trennung/Scheidung auseinandergerissen würden, würde ich auf jeden Fall auch einmal den Rat der Familienberatungsstelle einholen.



Auch gibt es die Möglichkeit, sogenannte "Mediation" in Familienrechtssachen in Anspruch zu nehmen (Auskünfte bei der Familienberatungsstelle bzw. beim Bezirksgericht.)



mfg, Akita


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RE: Einvernehmliche Scheidung gegen meine Überzeugung???

Beitrag von JUSLINE » 23.05.2004, 11:32

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Gestatten Sie mir bitte noch eine Frage anzuhängen: welche rechtlichen Konsequenzen hätte es, wenn meine Frau in der aktuellen Situation, dh bei aufrechter Ehe, das Haus verlässt und beispielsweise zu Ihren Eltern übersiedelt. Wäre ich in dem Fall unterhaltspflichtig bis die Ehe geschieden ist (was meines Wissens ja zumindest 3 Jahre dauern kann) und wenn ja wie hoch wäre ihr Anspruch. Wir sind derzeit beide beruftstätig. Wie würde nach den 3 Jahren voraussichtlich die Vermögensaufteilung erfolgen. Bin immer noch der Hoffnung, dass wir einen Weg für eine gemeinsame Zukunft finden.

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RE: Einvernehmliche Scheidung gegen meine Überzeugung???

Beitrag von JUSLINE » 23.05.2004, 22:31

> Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Gestatten Sie mir bitte noch eine Frage anzuhängen: welche rechtlichen Konsequenzen hätte es, wenn meine Frau in der aktuellen Situation, dh bei aufrechter Ehe, das Haus verlässt und beispielsweise zu Ihren Eltern übersiedelt. Wäre ich in dem Fall unterhaltspflichtig bis die Ehe geschieden ist (was meines Wissens ja zumindest 3 Jahre dauern kann) und wenn ja wie hoch wäre ihr Anspruch. Wir sind derzeit beide beruftstätig. Wie würde nach den 3 Jahren voraussichtlich die Vermögensaufteilung erfolgen. Bin immer noch der Hoffnung, dass wir einen Weg für eine gemeinsame Zukunft finden.



Leider läßt es sich nicht mit Gewissheit vorhersagen, welche rechtlichen Konsequenzen dieses oder jenes Verhalten haben wird. Zwar besteht bei aufrechter Ehe Unterhaltsanspruch, doch führt auch eine Aufhebung der Wohngemeinschaft, die nicht durch den Ehepartner veranlaßt wurde (Eheverfehlung uäm.), grundsätzlich zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs.

Doch ist hier entscheidend, welchen Sachverhalt der Richter, die Richterin, im Streitfall annimmt, bzw. nicht zuletzt manchmal auch, mit welcher Aggressivität Verfahren geführt werden. Wenn Sie zum Beispiel voll im Recht wären, scheuen aber aus persönlichen Gründen zurück, bestimmte Dinge vor Gericht zu bringen, deren Beweis für Sie vorteilig, aber für Ihre Ehefrau nachteilig wäre, dann könnte es gut sein, dass Sie den kürzeren ziehen. Gesetzt den Fall, dass die "andere Seite" nicht solche Skrupel hat.



Der Unterhaltsanspruch des schlechter verdienenden Ehegatten während aufrechte Ehe(Geldunterhaltsanspruch) kann so ausgerechnet werden: Die durchschnittlichen Nettoeinkommen beider Partner zusammenrechnen, und davon erhält der/die schlechterverdienende vom besserverdienenden das, was auf 40 % der Summe fehlt. Für unterhaltsberechtigte Kinder wird pro Kind 4 % abgezogen. In Ihrem Fall stünde Ihrer Gattin daher 36 % der Einkommenssumme Ihrer beider Einkommen als Unterhalt zu - wenn sie weniger als 36 % selbst verdient, dann eben die Ergänzung auf diesen Betrag. Aber eben nur im Falle, dass das Gericht zum Schluss kommen sollte, dass der Unterhalt nicht verwirkt ist.



Bezüglich Vermögensaufteilung läßt sich auch nichts Fixes sagen, finde ich, doch wird ein Ihnen gehörendes Haus, das Sie in die Ehe eingebracht haben und in dem die Frau schon länger nicht mehr wohnt, wohl kaum ihr zugesprochen werden. An Ersparnissen, die während der Ehe erzielt worden sind, stünde Ihrer Frau gewiß ein Anteil zu. Sie hat durch Haushaltsführung Ihren Teil geleistet (und auch ein Kind von Ihnen mitbetreut).



Doch würde ich an Ihrer Stelle noch weitere Rechtsberatung einholen. Ich sehe da vor allem ein menschlich-psychologisches Problem, das sich auf rectlicher Ebene wohl nicht befriedigend lösen wird lassen.



Alles Gute!



mfg, Akita


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RE: Einvernehmliche Scheidung gegen meine Überzeugung???

Beitrag von JUSLINE » 24.05.2004, 09:49

Danke, ich werde Ihren Rat befolgen und weitere Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

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RE: Einvernehmliche Scheidung gegen meine Überzeugung???

Beitrag von JUSLINE » 14.06.2004, 10:01

Ich habe zwischenzeitlich einer einvernehmlichen Scheidung nicht zugestimmt. Meine Frau hat die Scheidungsklage eingebracht. Ich sehe die Sache gelassen, da die mir vorgeworfenen Punkte nicht der Wahrheit entsprechen und ich auch in der Lage bin dies zu beweisen. Ein Anwalt hat mir aber den Rat gegeben, einer einvernehmlichen Lösung auch gegen meinen Willen zuzustimmen. Er begründet es damit, dass das Gericht eher dem Scheidungswilligen zustimmt und Gründe für die Scheidung "findet" (auch wenn es obejektiv keine gibt). Auch sagte er mir, dass die Kosten einer strittigen Scheidung massiv sein können. Jetzt bitte ich nochmals um konkreten Rat: die Klage liegt vor, ich kann in allen Punkten meine Schuldlosigkeit beweisen, will die Scheidung nicht. Was soll ich tun? Danke vorab für den Rat.

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RE: Einvernehmliche Scheidung gegen meine Überzeugung???

Beitrag von JUSLINE » 02.08.2004, 15:26

Hallo Gudo,habe deine Geschichte aufmerksam gelesen. Verzeih mir, aber ich würde auf einen Hausfreund tippen, der der Grund sein kann. Aus dieser Sicht wären auch die Reaktionen/ Anforderungen was dein Kind betrifft verständlich. Bei Trennungen trotz großer Harmonie die vorgeherscht hat,sind meistens 3. im Spiel.Empfehlung wäre einen Detektiv zu engagieren. Ich hoffe dass ich mich irre.




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RE: Einvernehmliche Scheidung gegen meine Überzeugung???

Beitrag von JUSLINE » 02.08.2004, 16:28

Ich bin der beste Schnüffler!!



MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


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RE: Einvernehmliche Scheidung gegen meine Überzeugung???

Beitrag von JUSLINE » 11.08.2004, 20:43

genau, nase raus und durch


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