Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitszeiteinteilung nach der Karenz.
Vielleicht kann sie mir jemand beantworten.
in einem Jahr geht meine Karenz zu Ende und ich möchte dann mit 15 Stunden beginnen.
Vor meinem Kind habe ich voll gearbeitet. Also eine ganz normale 40 Stunden Woche.
Im Betrieb bin ich jetzt seit 25 Jahren
Wenn ich mit 15 Stunden wieder einsteige, wären es am Tag 3 Stunden wenn ich jeden Tag arbeiten würde
und genau das ist mein Problem/Frage: ich würde das gerne staffeln. 3x 5 Stunden, oder oder...
vorallem möchte ich mein Kind nicht jeden Tag in die Krabbelgruppe geben. finde ich persönlich nicht so schön.
aber hier ist das Problem. Der Chef der Firma "möchte" das nicht. O-Ton - schleßlich muss er auch jeden Tag kommen.
hab ich hier Rechte oder muss ich mich dem beugen?
danke schon mal im Voraus fürs Lesen und Beantworten
Gruß
Viki
Arbeitszeit nach Karenz
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- Registriert: 01.06.2018, 19:54
Re: Arbeitszeit nach Karenz
Hallo,
Weitere Infos zum Betrieb wären hilfreich (Wie viele Mitarbeiter).
Eventuell liegen die Voraussetzungen für eine kündigungsgeschützte Elternteilzeit vor!
Bitte um weitere Infos.
Lg
Weitere Infos zum Betrieb wären hilfreich (Wie viele Mitarbeiter).
Eventuell liegen die Voraussetzungen für eine kündigungsgeschützte Elternteilzeit vor!
Bitte um weitere Infos.
Lg
Re: Arbeitszeit nach Karenz
Hallo JohnHannibalSchmith
es ist ein staatlicher Betrieb mit mehren Instiutionen.
die genaue Zahl weiß ich nicht, schätze aber so ca 3000
in dem Bereich wo ich tätig bin sind wir ca 50 Personen
es ist ein staatlicher Betrieb mit mehren Instiutionen.
die genaue Zahl weiß ich nicht, schätze aber so ca 3000
in dem Bereich wo ich tätig bin sind wir ca 50 Personen
Re: Arbeitszeit nach Karenz
jetzt hab ich mich kurz schlau gemacht, was genau eine Elternzeit ist.
das ist nicht unbedingt das was ich möchte.
natürlich wäre es schön noch länger bei meinem Kind zu Hause sein zu können, aber es ist auch ok wieder arbeiten zu gehen.
wie gesagt, ich möchte nur nicht jeden Tag mein Kind abgeben müssen, wenn es auf 3 Tage aufgeteilt werden würde, wäre das ideal. Aber der Chef möchte das eben nicht (das ist das was ich bei anderen Müttern mitgekriegt habe, ich selbst hab noch nicht mit ihm gesprochen) und deswegen möchte ich vor dem Gespräch wissen, ob ich überbaupt eine Chance habe dem gegenzuhalten. Ob hier das Gesetz auf meiner Seite ist. Ob ich das überhaupt bestimmen darf. Oder er am längeren Hebel sitzt.
das ist nicht unbedingt das was ich möchte.
natürlich wäre es schön noch länger bei meinem Kind zu Hause sein zu können, aber es ist auch ok wieder arbeiten zu gehen.
wie gesagt, ich möchte nur nicht jeden Tag mein Kind abgeben müssen, wenn es auf 3 Tage aufgeteilt werden würde, wäre das ideal. Aber der Chef möchte das eben nicht (das ist das was ich bei anderen Müttern mitgekriegt habe, ich selbst hab noch nicht mit ihm gesprochen) und deswegen möchte ich vor dem Gespräch wissen, ob ich überbaupt eine Chance habe dem gegenzuhalten. Ob hier das Gesetz auf meiner Seite ist. Ob ich das überhaupt bestimmen darf. Oder er am längeren Hebel sitzt.
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Re: Arbeitszeit nach Karenz
Ich denke, hier wird alles recht gut beantwortet:
https://www.karriere.at/c/elternteilzeit
https://www.karriere.at/c/elternteilzeit
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.
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Re: Arbeitszeit nach Karenz
ElternTEILzeit hat nichts mit Elternzeit zu tun.
Bei der Elternteilzeit würde es sich in deinem Fall um einen Rechtsanspruch auf Teilzeit handeln.
Du könntest also deinen Anspruch gegen deinen Chef durchsetzen (ob er will oder nicht). Er müsste gegen die Elternteilzeit klagen (was in de seltensten Fällen durchgeht).
Hier noch einmal kurz die Voraussetzungen:
Einen Rechtsanspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit dem Grunde nach haben gemäß § 15h Abs 1 MSchG bzw § 8 Abs 1 VKG Arbeitnehmer, wenn
im Betrieb durchschnittlich mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind,
das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung ununterbrochen 3 Jahre gedauert hat, und
die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 % reduziert wird und 12 Stunden nicht unterschreitet (Bandbreite).
Bei der Elternteilzeit würde es sich in deinem Fall um einen Rechtsanspruch auf Teilzeit handeln.
Du könntest also deinen Anspruch gegen deinen Chef durchsetzen (ob er will oder nicht). Er müsste gegen die Elternteilzeit klagen (was in de seltensten Fällen durchgeht).
Hier noch einmal kurz die Voraussetzungen:
Einen Rechtsanspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit dem Grunde nach haben gemäß § 15h Abs 1 MSchG bzw § 8 Abs 1 VKG Arbeitnehmer, wenn
im Betrieb durchschnittlich mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind,
das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung ununterbrochen 3 Jahre gedauert hat, und
die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 % reduziert wird und 12 Stunden nicht unterschreitet (Bandbreite).
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