Hallo!
Folgendes: Nach 6-jähriger Beziehung mit einer Tochter (4 1/2) zog die Mutter des Kindes mit der Kleinen zu ihrer Mutter, ohne daß Gründe der Verfolgung oder sonstiger Bedrohung meinerseits gegeben waren.
Nachdem es zwischen beiden ausgemacht war, daß 50:50 bestünde, d.h. eine Woche ist die Kleine bei mir, eine Woche bei Ihr, wurden mir laufend Bedingungen gestellt.
Die Mutter hat NOCH Obsorge, denn inzwischen wurde von mir der Antrag auf Obsorge gestellt, weil ich mir sicher bin, daß das Kind bei mir eine weitaus bessere Kindheit haben würde.
Aber: Nun verlautbarte das Kind, daß es "Zungenbussis" (für alle objektiven Beobachter, auch die Tanten des Kindes, eine Spielerei aus dem Kindergarten) von mir lernte, was nicht der Wahrheit entstammt, nachher aber auf meine Frage, warum sie denn mich genannt hatte, sie meinte, sie wusste nicht mehr, wo sie es her hatte (dazu sagte sie, sie spielte mit einer Freundin im Kindergarten), müssen meine Tochter und ich mit Sanktionen wie Besuch mit Aufsicht und Verbot des Abholens vom Kindergarten leben.
Mein Kind liebt mich über alles, natürlich ist es umgekehrt genauso.
Die Vorwürfe sind absolut unwahr, aber schon beim Jugendamt und in der Öffentlichkeit behauptet.
Lohnt es sich, eine Verleumdungsklage durchzuführen, und vor allem, könnte eine Klage mein Ersuchen auf Obsorge gefährden?
Und: Wie sehr wird mein Kind in diese Farce hineingezogen?
Danke!
Noch ein Obsorgefall
RE: Noch ein Obsorgefall
Hallo auch,
das Hauptproblem scheint mir hier darin zu liegen, dass Sie den Obsorgeantrag gestellt haben, und die Kindesmutter nicht wünscht, dass Sie an ihrer Stelle die Obsorge erhalten. Die Mutter ist derzeit (wohl: alleine) obsorgeberechtigt, ich habe aus Ihrer Frage keine Hinweise dafür gelesen, dass die Mutter ihren Verpflichtungen diesbezüglich nicht nachkommt (bzw. mithilfe der Oma).
Inwieweit das Gericht diverse "Anschuldigungen" gegen Sie, die aus Befragungsinhalten Ihrer Tochter stammen, für wahr erachten wird, hängt davon ab, wie in weiterer Folge vorgegangen werden wird. Wird ein kinderpsychologisches Gutachten erstellt werden uäm.?
Wenn Sie eine Verleumdungsklage erheben (inhaltlich gemeint, also weitere Schritte in einem neuen Verfahren, vor dem Strafgericht, der Polizei/Gendarmerie,einem Zivilgericht), dann könnte es durchaus sein, dass Sie dadurch erst die Einleitung eines Strafverfahrens gegen S i e persönlich in dieser Sache vom Zaun brechen. Wenn auch solche Anschuldigungen in den meisten Fällen ohne Berechtigung sind, wie auch im Kindergartenalter diverse "Doktor-Spiele" und es "den Erwachsenen nachmachen" gang und gäbe sind.
Vielleicht finden Sie noch mehr Hilfe unter
http://www.tews.at
Hier gibts auch ein Frageforum.
Wenn Sie Ihr Besuchsrecht in der derzeitigen Form schützen wollen, so sind Sie mE gut damit beraten, den Konsens/die Einigung mit der Kindesmutter wieder, zumindest in diesen Belangen, zu suchen, und auch Alimente zu zahlen nach Bedarf.
mfg, Akita
das Hauptproblem scheint mir hier darin zu liegen, dass Sie den Obsorgeantrag gestellt haben, und die Kindesmutter nicht wünscht, dass Sie an ihrer Stelle die Obsorge erhalten. Die Mutter ist derzeit (wohl: alleine) obsorgeberechtigt, ich habe aus Ihrer Frage keine Hinweise dafür gelesen, dass die Mutter ihren Verpflichtungen diesbezüglich nicht nachkommt (bzw. mithilfe der Oma).
Inwieweit das Gericht diverse "Anschuldigungen" gegen Sie, die aus Befragungsinhalten Ihrer Tochter stammen, für wahr erachten wird, hängt davon ab, wie in weiterer Folge vorgegangen werden wird. Wird ein kinderpsychologisches Gutachten erstellt werden uäm.?
Wenn Sie eine Verleumdungsklage erheben (inhaltlich gemeint, also weitere Schritte in einem neuen Verfahren, vor dem Strafgericht, der Polizei/Gendarmerie,einem Zivilgericht), dann könnte es durchaus sein, dass Sie dadurch erst die Einleitung eines Strafverfahrens gegen S i e persönlich in dieser Sache vom Zaun brechen. Wenn auch solche Anschuldigungen in den meisten Fällen ohne Berechtigung sind, wie auch im Kindergartenalter diverse "Doktor-Spiele" und es "den Erwachsenen nachmachen" gang und gäbe sind.
Vielleicht finden Sie noch mehr Hilfe unter
http://www.tews.at
Hier gibts auch ein Frageforum.
Wenn Sie Ihr Besuchsrecht in der derzeitigen Form schützen wollen, so sind Sie mE gut damit beraten, den Konsens/die Einigung mit der Kindesmutter wieder, zumindest in diesen Belangen, zu suchen, und auch Alimente zu zahlen nach Bedarf.
mfg, Akita
RE: Noch ein Obsorgefall
bzw. den Obsorgeantrag entsprechend zurückzuziehen.
mfg, Akita
mfg, Akita
RE: Noch ein Obsorgefall
Naja, so einfach ist es nicht.
Die ganze Zeit war ich auf Konsens aus, die Kindesmutter verwendet unser Kind als Druckmittel, alles was ich mache, wird so umgedreht, daß ich übles tue.
Beispiel: Die Kleine kommt entspannt und glücklich von der Woche mit mir zu der Kindesmutter.
Das Kind ist fröhlich, gelassen, verspielt und übermütig.
Sofort wird mir nachgesagt, daß ich die KLeine verziehe und mir mit Besuchsrecht gedroht.
Meine Gründe für das Sorgerecht wären mannigfaltig:
1: Sind die hygienischen Zustände in der Wohnung der Ex-Schwiegermutter nicht in dem Rahmen, den ich meiner Tochter zumuten will.
2: Der Stiefgroßvater ist cholerisch, es ist zu befürchten, daß er handgreiflich werden könnte.
3: Bei mir ist gewährleistet, daß das Kind eine sichere, liebevolle, glückliche und verständnisvolle Kindheit erlebt, bei der Mutter nicht, da:
4: Sie nicht einmal mit dem normalen Alltag seinerzeit fertigwurde, sie (dafür gibt's jede Menge Zeugen) shizophren und paranoid wirkt und als Alleinerzieherin schlichtweg überfordert wäre.
5: Nachdem die Kindesmutter im letzten halben Jahr mehr als ein halbes Dutzend Liebhaber (zu belegen) hatte, befürchte ich, daß die Männer ein- und ausgehen werden.
6: Ich weiß auch, daß sie den ungeschützten Verkehr betreibt, was bedeutet, daß ich mein Kind diversen Krankheiten ausgesetzt sehe. Hepatitis etc.
Diese Argumente, mit jeder Menge Zeugen belegt, sollten mir eigentlich das Sorgerecht bringen.
Da ich nur das Sorgerecht will, um dann endlich salomonisch das gewünschte 50:50 aufrechtzuerhalten, werde ich alles daran setzen, um dieses durchzubringen.
Mein Allgemeinforum: http://www.tratschen.at
Die ganze Zeit war ich auf Konsens aus, die Kindesmutter verwendet unser Kind als Druckmittel, alles was ich mache, wird so umgedreht, daß ich übles tue.
Beispiel: Die Kleine kommt entspannt und glücklich von der Woche mit mir zu der Kindesmutter.
Das Kind ist fröhlich, gelassen, verspielt und übermütig.
Sofort wird mir nachgesagt, daß ich die KLeine verziehe und mir mit Besuchsrecht gedroht.
Meine Gründe für das Sorgerecht wären mannigfaltig:
1: Sind die hygienischen Zustände in der Wohnung der Ex-Schwiegermutter nicht in dem Rahmen, den ich meiner Tochter zumuten will.
2: Der Stiefgroßvater ist cholerisch, es ist zu befürchten, daß er handgreiflich werden könnte.
3: Bei mir ist gewährleistet, daß das Kind eine sichere, liebevolle, glückliche und verständnisvolle Kindheit erlebt, bei der Mutter nicht, da:
4: Sie nicht einmal mit dem normalen Alltag seinerzeit fertigwurde, sie (dafür gibt's jede Menge Zeugen) shizophren und paranoid wirkt und als Alleinerzieherin schlichtweg überfordert wäre.
5: Nachdem die Kindesmutter im letzten halben Jahr mehr als ein halbes Dutzend Liebhaber (zu belegen) hatte, befürchte ich, daß die Männer ein- und ausgehen werden.
6: Ich weiß auch, daß sie den ungeschützten Verkehr betreibt, was bedeutet, daß ich mein Kind diversen Krankheiten ausgesetzt sehe. Hepatitis etc.
Diese Argumente, mit jeder Menge Zeugen belegt, sollten mir eigentlich das Sorgerecht bringen.
Da ich nur das Sorgerecht will, um dann endlich salomonisch das gewünschte 50:50 aufrechtzuerhalten, werde ich alles daran setzen, um dieses durchzubringen.
Mein Allgemeinforum: http://www.tratschen.at
RE: Noch ein Obsorgefall
Je nachdem, wie der Sachverhalt vom Gericht festgestellt werden wird.
Jedenfalls alles Gute!
mfg Akita
Jedenfalls alles Gute!
mfg Akita
RE: Noch ein Obsorgefall
Je nachdem, wie der Sachverhalt vom Gericht festgestellt werden wird.
Jedenfalls alles Gute!
mfg Akita
Jedenfalls alles Gute!
mfg Akita
RE: Noch ein Obsorgefall
Tja, im Moment sieht's bitter aus.
Mir ist natürlich bewusst, daß sich das Blatt wenden wird, da ich, wie schon erwähnt, nicht das Geringste getan habe, aber momentan ist's zum Heulen.
Solange diese Sache nicht abgewickelt und geklärt ist, darf ich mein geliebtes Kind weder hören noch sehen.
Mein Kind leidet schon schwer, wie ich erfuhr.
Mir geht's nicht anders.
Ungerechte Welt...
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Mir ist natürlich bewusst, daß sich das Blatt wenden wird, da ich, wie schon erwähnt, nicht das Geringste getan habe, aber momentan ist's zum Heulen.
Solange diese Sache nicht abgewickelt und geklärt ist, darf ich mein geliebtes Kind weder hören noch sehen.
Mein Kind leidet schon schwer, wie ich erfuhr.
Mir geht's nicht anders.
Ungerechte Welt...
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RE: Noch ein Obsorgefall
ja, bitter.
mfg, Akita
mfg, Akita
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