Scheidung_Haus und Wohnung

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Scheidung_Haus und Wohnung

Beitrag von JUSLINE » 14.04.2004, 15:07

Meine "Noch" Gattin ist Hausmeister und wir bewohnen die Zugeteilte Hausmeiter Wohnung. Wir zahlen keine Miete und Sie bekommt ein normales Gehalt. Vor 1 Jahr haben Wir ein Grundstück gekauft und ein Haus gebaut. 1 Mio Schilling hatten Wir gespart und 2,6 Mio Schilling haben Wir Kredit aufgenommen. Jetzt ist die Situation so eskaliert das ich mich Scheiden lassen möchte. Welche finanziellen folgen hätte das für mich? Was muss ich ihr zahlen? Kann Sie mir auch meine Ersparnisse (Lebensversicherung, Bausparer usw.) Wegnehmen? Bin ich für Sie Unterhaltspflichtig?



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RE: Scheidung_Haus und Wohnung

Beitrag von JUSLINE » 20.04.2004, 13:42

> Meine "Noch" Gattin ist Hausmeister und wir bewohnen die Zugeteilte Hausmeiter Wohnung. Wir zahlen keine Miete und Sie bekommt ein normales Gehalt. Vor 1 Jahr haben Wir ein Grundstück gekauft und ein Haus gebaut. 1 Mio Schilling hatten Wir gespart und 2,6 Mio Schilling haben Wir Kredit aufgenommen. Jetzt ist die Situation so eskaliert das ich mich Scheiden lassen möchte. Welche finanziellen folgen hätte das für mich? Was muss ich ihr zahlen? Kann Sie mir auch meine Ersparnisse (Lebensversicherung, Bausparer usw.) Wegnehmen? Bin ich für Sie Unterhaltspflichtig?



Im Zuge einer Scheidung werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse (auch die Schulden bzw. finanziellen Verpflichtungen) unter den Eheleuten aufgeteilt, und zwar entweder einvernehmlich im Scheidungsvergleich, oder aber auf Antrag eines Teils in einem Antrag unmittelbar nach der Scheidung, - dann durch den Richter. Es wird auch bestimmt, wem in Zukunft die Ehewohnung zukommen soll, und welche allfälligen Ausgleichzahlungen zu tätigen sind.



Wir haben in Österreich Gütertrennung, also gehört auch während der Ehe nicht automatisch alles zum "ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen", aber wenn Sie während der Ehe etwas angespart haben, auch auf ein "eigenes Sparbuch", dann gehört in die Aufteilung einbezogen.



Wenn Sie erst vor kurzem ein so kostenintensives Hausprojekt angegangen haben, aus dem erhebliche Schulden entstanden sind, so könnte es sich hier mE um ein vor allem praktisches Problem handeln: Was geschieht mit diesem Haus, und wer bezahlt die restlichen Verbindlichkeiten, oder müsste es gar verkauft werden? Wie realistisch ist es, kurzfristig einen angemessenen Verkaufserlös zu erzielen? Oder bleiben schlussendlich nur Schulden auf allen Seiten übrig, wenn man voreilig handelt?



Vielleicht ist es im gegenständlichen Fall am günstigsten, doch vor der Entscheidung für eine Scheidung bzw. Scheidungsklage noch umfassende Beratung über die verschiedenen Varianten von Scheidungsfolgen einzuholen bzw. Mediation (staatliche Förderung mit Ermäßigungen je nach Einkommen). Auskunft darüber geben die Bezirksgerichte.



mfg, Akita






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RE: Scheidung_Haus und Wohnung

Beitrag von JUSLINE » 20.04.2004, 13:47

Unterhaltspflicht besteht je nach Vereinbarung oder aber Verschuldensausspruch im Scheidungsurteil (mit Sonderfällen), und nur dann wenn ein gewisses Einkommensgefälle zwischen dem zahlungspflichtigen Teil und dem berechtigten Teil besteht. Wenn zB Ihre Gattin mehr verdient als sie, und sie wären auch unterhaltspflichtig, dann haben Sie vorläufig nichts zu bezahlen. Es kommt auf den konkreten Scheidungsfall an, ob Sie unterhaltspflichtig sein werden gegenüber Ihrer Gattin, das kann man mit so allgemeinen Angaben und noch vor einer Scheidung nicht mit Sicherheit voraussagen.



mfg, Akita


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