Lebensgemeinschaft

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JUSLINE
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Lebensgemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 05.03.2004, 11:39

Ich habe einige Fragen.

Meine Ex-Freundin wohnt seit ca. 10 Jahren in meinem Haus das ich gekauft und umgebaut habe, sämtliche Betriebskosten habe ich bezahlt. Wir sind nicht verheiratet und haben 2 Kinder.

Wir leben schon ca. 6 jahre nicht mehr zusammen.

Unser Verhältnis ist in letzter Zeit ziemlich schlecht, da ich eine Freundin habe.

Meine Frage muß ich für meine Ex-Freundin Unterhalt zahlen, hat Sie Anspruch auf mein Haus?








DorisMihokovic
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RE: Lebensgemeinschaft

Beitrag von DorisMihokovic » 05.03.2004, 16:28

Ihre Freundin hat keinen Anspruch auf Ihr Haus. Falls sie nachweisen kann, dass sie Investitionen vorgenommen hat, muessten Sie ggfs. einen Teil davon in bar abloesen. Unterhaltsanspruch fuer sich selbst hat Ihre Freundin ebenfalls keinen, jedoch fuer die gemeinsamen Kinder.

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