sg damen´u herren,
meine frau und ich streben eine einvernehmliche scheidung an. grund der scheidung: mehrfacher ehebruch und wunsch mich zu verlassen. es gibt auch eine 2,5 jährige tochter die bei der mutter wohnen wird.
nun meine frage: wir wollen im rahmen der scheidung vereinbaren gegenseitig auf unterhalt zu verzichten.
welche folgen hat das für die frau. sie wird ausziehen (gemeinsamer wunsch) und eine wohnung suchen. verfallen mit dem verzicht auf unterhalt auich ansprüche auf förderungen in zusammenhang mit der tatsache alleinerzieherin zu sein(wohnungsförderung, mietzuschuss)?
unterhalt/förderungen
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