Vor ca. 5 Jahren und 2-3 Monaten habe ich für einen bekannten der hier einen antrag für Aufenthaltstitel Künstler gestellt hat eine Haftungserklärung unterschrieben, er hat mich darum gebeten und ich nahm ihn auch bei mir in der wohnung auf, bei mir war er nicht einmal ein monat, die MA 35 hat ihn abgewiesen er hat sich dan in seiner heimat geschliechen, hatte nicht mal den anstand sich von meiner wohnung abzumelden, geschweige von der SVA, musste ihn amtlich abmelden lassen, nun kammen weitere schreiben von der SVA weil er sich als selbstständiger versicherte, habe damals auch dort angerufen und gesagt wie die situation ist und die briefe die auf seinen namen kammen habe alle zurückgeschickt, meine frage dazu, kann mir nach über 5 jahren von der SVA was passieren? Könnte seinetwegen noch eine forderung von der SVA an mich gerichtet bzw ausgestellt werden? Es ist nie bis jetzt was gekommen, habe der SVA auch nicht gesagt das ich die Haftungserklärung unterschrieben habe die wurde bei der MA35 damals abgegeben, er ist bis heute in wien nicht mehr erschienen wird er auch nicht, könnte die versicherung auf die Haftungserklärung drauf kommen od ännliches, ich traue mich nicht dort direkt nachzufragen ich muss es ja nicht herausfordern

Würde mich sehr über eine Antwort freuen, und bedanke mich im Voraus
Mit freundlichen Grüßen