Für die Berechnung meiner Unterhaltspflicht an meine 19-jährige Tochter, die schon selber etwas verdient, wurde mir vom Bezirksgericht die Formel
Verbleibender Unterhalt = bisheriger Unterhalt - (Kindeseinkommen x Regelbedarf : Mindestpension)
mitgeteilt. Der Regelbedarf beträgt jetzt laut einer Internetseite EUR 438,00. Aber wieviel beträgt jetzt die Mindestpension? Die letzte Zahl, die mir mitgeteilt wurde (Stand: Nov. 2002), lautet EUR 708,00
Danke im voraus für die Mühe
Mindestpension
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RE: Mindestpension
Der Ausgleichszulagenrichtsatz betraegt fuer das Jahr 2003 fuer Alleinlebende € 643,54 p. m. Fuer jedes Kind im gemeinsamen Haushalt kommen noch € 68,49 dazu. Macht in Summe € 712,03.
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