Habe eine Frage. Wie schaut das mit den Unterhaltansprüchen nach einem Scheidungsverfahren aus ?
Folgende Situation:
Der Ehemann klagt Sie auf Scheidung. Das Gericht stellt dann aufgrund der Beweislage fest, daß sie an dem Scheitern der Ehe schuldig ist.
Umstände:
keine gemeinsamen Kinder, wohnen gemeinsam in einer Mietwohnung - (läuft auf Namen des Mann), Sie hat die Möglichkeit wo anders hizuziehen und Ihm die Wohnung somit zu überlassen.
Einkommen: Sie: Angestellt 800 Euro/ Er: Pensionsbezug 1000 Euro
Die Frage jetzt: Kann der Exehemann dann noch irgendwelche Unterhaltsansprüche an die Exfrau stellen ?
Wenn JA
1. gibt es Einkommensgrenzen ?(da Ihr Einkommen nicht hoch ist).
2. Wann Sie wieder heiraten sollte kann dann das Einkommen für die Berechnung des Unterhalsansruches vom künftigen Ehemann auch herangezogen werden ?
Unterhalt
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Unterhalt
Es gelten die selben Berechnungsformeln wie im umgekehrten Fall. Da aber SEIN Einkommen hoeher ist als ihres, wird er kaum Unterhalt zugesprochen bekommen. Wenn die Frau wieder heiraten sollte, aendert dies nichts an der Sachlage.
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