Nichterscheinen zu Verlassenschaftsbesprechung

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Susi__*
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Nichterscheinen zu Verlassenschaftsbesprechung

Beitrag von Susi__* » 27.06.2019, 15:33

Hallo,
ich bin vom Notar am 3. Juli als Erbin zu einer Verlassenschaftsbesprechung eingeladen. Im Schreiben steht, dass man entweder selbst erscheinen muss oder jemandem eine Vollmacht erteilen muss.
Was passiert, wenn man einfach gar nichts macht? Also weder hingeht noch eine Vollmacht erteilt? Ich finde dazu leider nichts, also bin ich auf Euer Wissen angewiesen.
Vielen Dank im Voraus und LG
Susi
Zuletzt geändert von Susi__* am 01.07.2019, 22:22, insgesamt 1-mal geändert.



Mona Lisa
Beiträge: 23
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Re: Nichterscheinen zu Verlassenschaftsbesprechung

Beitrag von Mona Lisa » 28.06.2019, 09:13

Anscheinend ergeht eine Einladung zur Verlassenschaftsbesprechung an Personen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse des Verstorbenen Bescheid wissen könnten. Ich denke, es ist wichtig,dieser Einladung zu folgen bzw. einen Vertreter zu schicken. Ich würde den Notar einfach anrufen und fragen, was passiert, wenn man nicht erscheint oder kein Vertreter entsendet wird. Immerhin muss der Notar die Verlassenschaft abwickeln und ist dabei auf die Mithilfe der Verwandten angewiesen. Der Notar wird Ihnen dazu sicherlich erschöpfend Anwort geben können.

Susi__*
Beiträge: 2
Registriert: 27.06.2019, 15:27

Re: Nichterscheinen zu Verlassenschaftsbesprechung

Beitrag von Susi__* » 30.06.2019, 18:23

Vielen Dank für die Antwort! Ich hätte gehofft, dass hier jemand ist, der mir dazu konkrete Auskunft geben kann, damit ich mir den (meistens oftmaligen) Versuch, den Notar zu erreichen, sparen kann. Aber es bleibt wohl nicht aus.

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