Nach einer 5 stündigen Diskussion sind wir nun anscheinend zu einer für uns alle akzeptablen Lösung gekommen...
Im Endeffekt hat jeder ein bisschen nachgegeben...
Ich hab da aber noch ne Frage: Wenn meine Mutter im Zuge der Scheidung ihren Anteil am Haus mir schenkt - was kostet das? (Hauswert €600000)
mfg
Christoph
Endlich Einigung!
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RE: Endlich Einigung!
Betraegt der Einheitswert oder Verkehrswert des ganzen Hauses oder des Hausanteils € 600.000,--???
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RE: Endlich Einigung!
Ihre Mutter soll heute keinesfalls irgendetwas unterschreiben. Ein 5-stuendiger emotionell aufgeheizter Verhandlungsmarathon kann "blind" machen. Auch wenn ich mich wiederhole: in einem Fall, wo es um solche Werte geht, ist die Einbeziehung eines Anwaltes unverzichtbar. D. h. ja nicht, dass wenn Ihre Mutter beim RA fachlichen Rat einholt, dass deshalb keine einvernehmliche Scheidung moeglich ist, ganz im Gegenteil. Aber sie schuetzt sich vor fatalen Folgen.
RE: Endlich Einigung!
Das gesamte Haus ist ca. €600.000 wert...
Im weiteren wird meine Mutter heute nichts unterschreiben... wir haben uns alle noch ein bisschen Bedenkzeit genommen - ich glaube aber, dass wir alle gut mit dem Ergebnis von heute leben können...
Im weiteren wird meine Mutter heute nichts unterschreiben... wir haben uns alle noch ein bisschen Bedenkzeit genommen - ich glaube aber, dass wir alle gut mit dem Ergebnis von heute leben können...
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RE: Endlich Einigung!
Es muss einen Einheitswertbescheid geben. Der Einheitswert wird zur Berechnung der Schenkungssteuer als Grundlage herangezogen, in Ihrem Fall 50 % davon. € 600.000,-- koennen m. E. nur der Verkehrswert sein.
Infos zur Berechnung finden Sie unter http://www.steuerverein.at/steuertabell ... lassen.htm
Da Schenkungen von unbeweglichen Gegenstaenden (Haeuser, Grundstuecke) ohnedies zwingend eines Notariatsaktes beduerfen, sollten Sie sich - auch im Hinblick auf eine moeglichst steuerschonende Regelung - ehestens an einen solchen wenden.
Infos zur Berechnung finden Sie unter http://www.steuerverein.at/steuertabell ... lassen.htm
Da Schenkungen von unbeweglichen Gegenstaenden (Haeuser, Grundstuecke) ohnedies zwingend eines Notariatsaktes beduerfen, sollten Sie sich - auch im Hinblick auf eine moeglichst steuerschonende Regelung - ehestens an einen solchen wenden.
RE: Endlich Einigung!
Ja das ist der Verkehrswert des Hauses...
Wie hoch dieser Einheitswert ist, weiß ich nicht...
Aber mit Hilfe von ein paar Internetseiten hab ich mir folgendes zusammengereimt:
Bei Berechnung der Schenkungssteuer wird doch der EW verdreifacht - oder? Also wenn die Hälfte die mir meine Mutter überschreiben würde 300000 Verkehrswert hat - dann wird dieser Einheitswert von Pappa Staat wahrscheinlich so um die €100000 angesiedelt sein - oder?
Also dann wären wir wieder bei den 300000. Dann hab ich gesehen, dass davon ein Freibetrag von "nur" ?! 2.200 abgezogen werden kann... erbit 297.800 . Meine Mutter vererbt an ihren Sohn und somit wäre ich in Steuerklasse 1 und bei einer Bemessungsgrundlage von €365000 und somit 9% Schenkungssteuer. 9% von 297800 wären also 26.802 und dazu kommen noch 2% Grundsteuer vom 3-fachen Einheitswert - also nochmal €6000.
Insgesamt müsste ich also !!€32.000!! dafür bezahlen, dass meine Mutter mir im Zuge Ihrer Scheidung ihren ehelichen Anteil überschreibt?!?! Das kann doch nicht sein oder? Ist meine Berechnung komplett falsch? Hoffentlich!!!
Gibt es da bei Scheidungen keine Sonderregelungen - ich kann mir nicht vorstellen, dass das genauso behandelt wird wie bei einer "normalen" Schenkung. Meine Mutter bekommt doch sonst nichts, außer Ihrer Hälfte am Zinshaus. Und diese möchte Sie einfach nur mir geben - und das ist auch Bedingung meines Vaters für eine einvernehmliche Scheidung. Also wo sollen wir, wenn wir dann alleine und ohne Geld sind, €32.000 hernehmen? Ich bin zwar noch ein Kind - komm mir aber schon jetzt vom Staat Österreich beschissen vor...
Oder gibts vielleicht irgendeine andere Lösung um sowas zu umgehen... Vielleicht nochmal zu unserer Einigung: Meine Mutter verzichtet auf Ihre Anteile am Ehevermögen und möchte nur Ihre Hälfte vom gemeinsamen Zinshaus für mich haben. Mein Vater steigt auch nur darauf ein, wenn die Hälfte mir und nicht ihr gehört... Sobald dann das Haus mir gehört, bezahlt er auch keinen Unterhalt mehr für mich und meine Mutter... Ich weiß hört sich jetzt ziemlich dumm an, darauf einzusteigen, aber mein Vater hat uns in den letzten Stunden wieder einige Neuigkeiten offenbart... zb.: dass er während des Zinshausbaus Kredite hatte, von denen meine Mutter nichts wusste... und dass die Anleihen in Höhe von €90000 auch von einem Kredit stammen... also dass er sein ganzes Leben auf der einen Seite Geld aufgenommen und auf der anderen investiert hätte - so auch diese €90.000. Und bei einer Gerichtsverhandlung hätte er die Möglichkeit das Zinshaus mit unzähligen Krediten zu belasten... und einfach zu sagen dass, das Geld für den Hausbau verwendet wurde. Das Problem dabei: Wir wissen nicht, ob es diese Kredite wirklich jemals gegeben hat - oder ob das wieder nur ein genialer Schachzug von ihm war um uns unter Druck zu setzen... Auf der anderen Seite haben sich diese €90.000 in den letzten 3 Jahren plötzlich auf dem Sparbuch angehäuft und meine Mutter weiß wirklich nicht wo das Geld hergekommen ist - also wahrscheinlich kommts wirklich von Spekulationsgeschäften... Und somit kann sich meine Mutter auch ihren Anteil davon abschminken - da auf der anderen Seite ja auch die Kredite da wären... es wird alles immer komplizierter!!
Wie hoch dieser Einheitswert ist, weiß ich nicht...
Aber mit Hilfe von ein paar Internetseiten hab ich mir folgendes zusammengereimt:
Bei Berechnung der Schenkungssteuer wird doch der EW verdreifacht - oder? Also wenn die Hälfte die mir meine Mutter überschreiben würde 300000 Verkehrswert hat - dann wird dieser Einheitswert von Pappa Staat wahrscheinlich so um die €100000 angesiedelt sein - oder?
Also dann wären wir wieder bei den 300000. Dann hab ich gesehen, dass davon ein Freibetrag von "nur" ?! 2.200 abgezogen werden kann... erbit 297.800 . Meine Mutter vererbt an ihren Sohn und somit wäre ich in Steuerklasse 1 und bei einer Bemessungsgrundlage von €365000 und somit 9% Schenkungssteuer. 9% von 297800 wären also 26.802 und dazu kommen noch 2% Grundsteuer vom 3-fachen Einheitswert - also nochmal €6000.
Insgesamt müsste ich also !!€32.000!! dafür bezahlen, dass meine Mutter mir im Zuge Ihrer Scheidung ihren ehelichen Anteil überschreibt?!?! Das kann doch nicht sein oder? Ist meine Berechnung komplett falsch? Hoffentlich!!!
Gibt es da bei Scheidungen keine Sonderregelungen - ich kann mir nicht vorstellen, dass das genauso behandelt wird wie bei einer "normalen" Schenkung. Meine Mutter bekommt doch sonst nichts, außer Ihrer Hälfte am Zinshaus. Und diese möchte Sie einfach nur mir geben - und das ist auch Bedingung meines Vaters für eine einvernehmliche Scheidung. Also wo sollen wir, wenn wir dann alleine und ohne Geld sind, €32.000 hernehmen? Ich bin zwar noch ein Kind - komm mir aber schon jetzt vom Staat Österreich beschissen vor...
Oder gibts vielleicht irgendeine andere Lösung um sowas zu umgehen... Vielleicht nochmal zu unserer Einigung: Meine Mutter verzichtet auf Ihre Anteile am Ehevermögen und möchte nur Ihre Hälfte vom gemeinsamen Zinshaus für mich haben. Mein Vater steigt auch nur darauf ein, wenn die Hälfte mir und nicht ihr gehört... Sobald dann das Haus mir gehört, bezahlt er auch keinen Unterhalt mehr für mich und meine Mutter... Ich weiß hört sich jetzt ziemlich dumm an, darauf einzusteigen, aber mein Vater hat uns in den letzten Stunden wieder einige Neuigkeiten offenbart... zb.: dass er während des Zinshausbaus Kredite hatte, von denen meine Mutter nichts wusste... und dass die Anleihen in Höhe von €90000 auch von einem Kredit stammen... also dass er sein ganzes Leben auf der einen Seite Geld aufgenommen und auf der anderen investiert hätte - so auch diese €90.000. Und bei einer Gerichtsverhandlung hätte er die Möglichkeit das Zinshaus mit unzähligen Krediten zu belasten... und einfach zu sagen dass, das Geld für den Hausbau verwendet wurde. Das Problem dabei: Wir wissen nicht, ob es diese Kredite wirklich jemals gegeben hat - oder ob das wieder nur ein genialer Schachzug von ihm war um uns unter Druck zu setzen... Auf der anderen Seite haben sich diese €90.000 in den letzten 3 Jahren plötzlich auf dem Sparbuch angehäuft und meine Mutter weiß wirklich nicht wo das Geld hergekommen ist - also wahrscheinlich kommts wirklich von Spekulationsgeschäften... Und somit kann sich meine Mutter auch ihren Anteil davon abschminken - da auf der anderen Seite ja auch die Kredite da wären... es wird alles immer komplizierter!!
RE: Endlich Einigung!
Hallo Sohnemann,
>Und bei einer Gerichtsverhandlung hätte er die Möglichkeit das Zinshaus mit unzähligen Krediten zu belasten... und einfach zu sagen dass, das Geld für den Hausbau verwendet wurde.
>oder ob das wieder nur ein genialer Schachzug von ihm war um uns unter Druck zu setzen... Auf der anderen Seite haben sich diese €90.000 in den letzten 3 Jahren plötzlich auf dem Sparbuch angehäuft und meine Mutter weiß wirklich nicht wo das Geld hergekommen ist - also wahrscheinlich kommts wirklich von Spekulationsgeschäften
der Sachverhalt scheint sehr komplex zu sein, und gleichzeitig dürfte da noch keine echte Einigung vorliegen.
Positiv aber wohl, dass es am Wochenende doch Gespräche gegeben hat. Um diese fortzusetzen, was für eine echte Einigung erforderlich wäre, gäbe es für Ihren Fall die Möglichkeit der Mediation, zB unter
http://www.avm.co.at oder auch
http://members.aon.at/plattform.mediation/p-listen.html
entweder nur durch eine/n RechtsanwaltIn oder durch ein sogenanntes "Mediatorenpaar", was den Vorteil hat, dass dann jeder der Eheleute sozusagen einen "Ansprechpartner" unter den Mediatoren hat.
Es wird eine gewisse Zeit nötig sein, um mit möglichster Sachlichkeit die anstehenden und sich noch weiter ergebenden Problempunkte zu besprechen und zu lösen. Denn Sie werden zusätzliche Infos benötigen: Vom Finanzamt, vom Grundbuch, sozialrechtlicher Art usw.
ME verfügt jede RA- oder Notariatskanzlei über die notwendigen Kompetenzen zur umfassenden Beratung in einer solchen Sache plus Verfassung und Umsetzung eines dann abgeschlossenen Vergleiches (Vergebührung, Grundbuch, Gericht..), außer die Kanzlei gäbe schon am Telefon oder eben dann bei einem Erstgespräch bekannt, dass der Fall aus verschiedenen Gründen nicht übernommen werden kann.
Niemand hat nämlich etwas davon, wenn übereilt ein Vergleich geschlossen wird, und dann stellt sich nach einiger Zeit heraus, dass Wesentliches unter den Tisch gefallen ist.
Daher gibt die Mediation die Möglichkeit, sich einige Termine zu vereinbaren, wo man gemeinsam, ohne dass gleich ein (jedenfalls teurerer) Prozess geführt werden muss, bestimmt, wie die Zukunft aussehen soll, und zwar unter Assistenz von Fachkräften, die auch entsprechende Auskünfte geben können, zB einem Rechtsanwalt, der auch gleich die entsprechenden Rechtsinfos geben kann, sobald Sie ein Problem ansprechen (irgendwie sprengt das doch den Rahmen dieses Forums, meine ich).
Jedenfalls gibt es die Möglichkeit, dass sich Eheleute gemeinsam an eine/n Rechtsanwalt oder Notar wenden und dass dann dort - mit oder ohne Vorschaltung einer "Mediation" eine Einigung ausgehandelt wird. Die aber dann auch rechtlich "Hand und Fuß" hat.
Alles Gute
MA.
>Und bei einer Gerichtsverhandlung hätte er die Möglichkeit das Zinshaus mit unzähligen Krediten zu belasten... und einfach zu sagen dass, das Geld für den Hausbau verwendet wurde.
>oder ob das wieder nur ein genialer Schachzug von ihm war um uns unter Druck zu setzen... Auf der anderen Seite haben sich diese €90.000 in den letzten 3 Jahren plötzlich auf dem Sparbuch angehäuft und meine Mutter weiß wirklich nicht wo das Geld hergekommen ist - also wahrscheinlich kommts wirklich von Spekulationsgeschäften
der Sachverhalt scheint sehr komplex zu sein, und gleichzeitig dürfte da noch keine echte Einigung vorliegen.
Positiv aber wohl, dass es am Wochenende doch Gespräche gegeben hat. Um diese fortzusetzen, was für eine echte Einigung erforderlich wäre, gäbe es für Ihren Fall die Möglichkeit der Mediation, zB unter
http://www.avm.co.at oder auch
http://members.aon.at/plattform.mediation/p-listen.html
entweder nur durch eine/n RechtsanwaltIn oder durch ein sogenanntes "Mediatorenpaar", was den Vorteil hat, dass dann jeder der Eheleute sozusagen einen "Ansprechpartner" unter den Mediatoren hat.
Es wird eine gewisse Zeit nötig sein, um mit möglichster Sachlichkeit die anstehenden und sich noch weiter ergebenden Problempunkte zu besprechen und zu lösen. Denn Sie werden zusätzliche Infos benötigen: Vom Finanzamt, vom Grundbuch, sozialrechtlicher Art usw.
ME verfügt jede RA- oder Notariatskanzlei über die notwendigen Kompetenzen zur umfassenden Beratung in einer solchen Sache plus Verfassung und Umsetzung eines dann abgeschlossenen Vergleiches (Vergebührung, Grundbuch, Gericht..), außer die Kanzlei gäbe schon am Telefon oder eben dann bei einem Erstgespräch bekannt, dass der Fall aus verschiedenen Gründen nicht übernommen werden kann.
Niemand hat nämlich etwas davon, wenn übereilt ein Vergleich geschlossen wird, und dann stellt sich nach einiger Zeit heraus, dass Wesentliches unter den Tisch gefallen ist.
Daher gibt die Mediation die Möglichkeit, sich einige Termine zu vereinbaren, wo man gemeinsam, ohne dass gleich ein (jedenfalls teurerer) Prozess geführt werden muss, bestimmt, wie die Zukunft aussehen soll, und zwar unter Assistenz von Fachkräften, die auch entsprechende Auskünfte geben können, zB einem Rechtsanwalt, der auch gleich die entsprechenden Rechtsinfos geben kann, sobald Sie ein Problem ansprechen (irgendwie sprengt das doch den Rahmen dieses Forums, meine ich).
Jedenfalls gibt es die Möglichkeit, dass sich Eheleute gemeinsam an eine/n Rechtsanwalt oder Notar wenden und dass dann dort - mit oder ohne Vorschaltung einer "Mediation" eine Einigung ausgehandelt wird. Die aber dann auch rechtlich "Hand und Fuß" hat.
Alles Gute
MA.
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