Beendigung durch Abbruchauftrag Behörde

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claudschi
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Beendigung durch Abbruchauftrag Behörde

Beitrag von claudschi » 05.05.2019, 19:53

Liebes Team!
Bin Erbe eines Hauses mit Mieterschutzpartei - nunmehr behördlicher Abbruchauftrag wegen festgestellten Schwarzbau. Kommt hier § 1112 zum Tragen und Räumungsklage? Ist der Erbe schadenersatzpflichtig gegenüber Mietpartei? Dieser wusste nichts von Schwarzbau.
MFG



Heron
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Re: Beendigung durch Abbruchauftrag Behörde

Beitrag von Heron » 06.05.2019, 18:26

Wie darf man sich den Fall konkret vorstellen – wurde der Bau vor über 65 Jahren genehmigungslos errichtet? Wurde geprüft, ob die konsenslose Bauführung geheilt sein könnte oder ob um nachträgliche Genehmigung angesucht werden kann?

Mit der Entscheidung 3 Ob 37/94 hat der OGH ausgesprochen, dass ein verwaltungsbehördlicher Abrissbescheid nur dann den Untergang der Bestandsache und die Auflösung des Bestandvertrags nach § 1112 ABGB bewirkt, wenn er endgültig ist. Das bedeutet, dass nur die Tatsache allein, dass ein behördlicher Abrissauftrag ergangen ist nicht zwingend sofort zum Untergang der Bestandsache führt, sondern nur dann, wenn feststeht, dass die Baugebrechen nicht beseitigt werden können oder vom Bestandgeber nicht beseitigt werden müssen. Eine Beurteilung kann daher nur bei genauer Kenntnis des konkreten Falls getroffen werden.

Ich würde Ihnen raten, die gesamte Angelegenheit anwaltlich prüfen zu lassen.

claudschi
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Re: Beendigung durch Abbruchauftrag Behörde

Beitrag von claudschi » 22.05.2019, 18:38

Das Haus wurde offenbar zwischen 1948 und 1954 konsenslos errichtet. Feststellungsverfahren durch Baubehörde ist durch.Eine nachträgliche Baubewilligung ist in der TBO nicht vorgesehen. Daher wird der Abbruch aufgetragen. Das "Baugebrechen" ist somit nicht beseitigbar und würde § 1112 ABGB anwendbar sein?

Heron
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Re: Beendigung durch Abbruchauftrag Behörde

Beitrag von Heron » 22.05.2019, 21:14

Sofern Sie alle zur Verfügung stehenden Mittel erfolglos ausgeschöpft haben, wird der Abbruchauftrag als „endgültig“ im Sinne des § 1112 anzusehen sein. Dies führt zum Erlöschen des Bestandverhältnisses. Ich nehme an, dass dem Mieter zugleich ein Ersatzanspruch (Kosten der Beschaffung einer entsprechenden Ersatzwohnung) entsteht, da das Unterlassen der Einholung der baubehördlichen Genehmigung im Regelfall verschuldet ist.

claudschi
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Re: Beendigung durch Abbruchauftrag Behörde

Beitrag von claudschi » 22.05.2019, 22:05

Vielen Dank für die Rückmeldung. Würde der Ersatzanspruch bedeuten, dass Vermieter eine Wohnung zur Verfügung stellen muss mit gleich hoher Miete? Es stellt sich die Frage, ob es taktisch klüger ist, sofort eine Entschädigungszahlung anzubieten...

Heron
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Re: Beendigung durch Abbruchauftrag Behörde

Beitrag von Heron » 23.05.2019, 19:38

Wenn die Schaffung einer gleichwertigen Ersatzlage nicht möglich/zumutbar ist (dem Mieter also nicht eine gleichwertige Wohnung zu gleichen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden kann), können wie angeführt die Kosten der Beschaffung einer entsprechenden Ersatzwohnung gefordert werden. In der Praxis wird regelmäßig eine vergleichsweise Einigung zwischen den Parteien getroffen.

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