Ich will ehrlich sein: Mir ist ein Kind angehängt worden, ich bestand auf Abtreibung - sie meinte, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche - sie wolle mich aus allem raushalten.
Natürlich hat sie gelogen, das Jugendamt will mich Anspannen lassen und unterstellt mir das ich locker 1400 Euro verdienen könnte.
Eigentlich lächerlich. Ich habe zwar AHS Matura, aber keinerlei Ausbildung, bin Teilentmündigt, ein Psychiater hat an mir schwere Persönlichkeitsstörungen festgestellt, ich bin seit 7 Jahren arbeitslos, mein AMS Berater meint ich habe keine Chance auf eine Arbeit, ich leber in einer Gegend wo es viele Arbeitslose gibt u. niemand einen Menschen wie mich einstellen würde. Das AMS hat bei mir kapituliert. Dennoch läuft dieses lächerliche Verfahren u. wenn es durch geht, habe ich plötzlich rießen Schulden, weil es rückwirkend vom JA beantragt wurde.
Ich habe keine Lust mehr ein Leben lang arbeitslos zu sein und ich habe auch keine Lust für eine Schlampe die mir ein Kind angehängt hat zu schuften u. mit Arbeit weniger Geld zu haben als ohne.
Deshalb überlege ich ernsthaft zu flüchten.
MEINE FRAGE: WIRD MAN WEGEN UNTERHALTSVERWEIGERUNG EUROPAWEIT VERFOLGT ?
Strafverfolgung im Ausland wegen Verletzung der Unterhaltspf
RE: Strafverfolgung im Ausland wegen Verletzung der Unterhal
Ach ja - bitte antwortet mir - da ich mich lieber umbringe, als ins Gefängnis zu gehen oder für diese Hure zu arbeiten.
Flucht ist meine letzte Chance.
Flucht ist meine letzte Chance.
RE: Strafverfolgung im Ausland wegen Verletzung der Unterhal
Hallo G_e_r_y,
haben Sie alles das, was Sie hier schreiben, auch dem Jugendamt gesagt, und haben Sie auch bezughabende Unterlagen vorgewiesen? (Sachwalterschaftsbeschluss, Sachverständigengutachten, das in dem Sachwalterschaftsakt liegt etc.?)
Sie haben vermutlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Feststellung eines bestimmten Grades an Behinderung einzureichen.
Kann mir dann eigentlich kaum mehr vorstellen, dass man Sie dann anspannen wird. Auch ohne Behindertschreibung.
Sie können die Feststellung des Behinderungsgrades in zwei Stufen vornehmen - zuerst bekommen Sie eine Art Vorbescheid, danach können Sie sich entscheiden, ob sie die Einstufung in der voraussichtlichen Höhe wollen, und den Antrag dann zurückziehen oder weiterlaufen lassen. Ab einem gewissen Grad von Behinderung haben Sie -theoretische-Vorteile - Sie sind von einem Arbeitsplatz schwieriger kündbar. Manchmal bekommen Sie eine Anstellung gerade dann, wenn Sie eine solche Behinderteneinstufung vorweisen können.
In sehr vielen Fällen, so habe ich gehört, kann die Einstufung aber auch zum Hindernis werden, weil man dann noch schwerer einen Arbeitsplatz erhält. Es gilt abzuwägen.
Aber eine Chance könnte es sein. Habe auch gehört, dass bei Behinderung es einen staatlichen Zuschuss fürs Selbständigwerden geben soll (oder gegeben hat).
Vielleicht wenden Sie sich am besten an den Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft bzw. an Ihre/n SachwalterIn, falls für diese Angelegenheiten zuständig (und Sie das wollen).
mfg, MA.
haben Sie alles das, was Sie hier schreiben, auch dem Jugendamt gesagt, und haben Sie auch bezughabende Unterlagen vorgewiesen? (Sachwalterschaftsbeschluss, Sachverständigengutachten, das in dem Sachwalterschaftsakt liegt etc.?)
Sie haben vermutlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Feststellung eines bestimmten Grades an Behinderung einzureichen.
Kann mir dann eigentlich kaum mehr vorstellen, dass man Sie dann anspannen wird. Auch ohne Behindertschreibung.
Sie können die Feststellung des Behinderungsgrades in zwei Stufen vornehmen - zuerst bekommen Sie eine Art Vorbescheid, danach können Sie sich entscheiden, ob sie die Einstufung in der voraussichtlichen Höhe wollen, und den Antrag dann zurückziehen oder weiterlaufen lassen. Ab einem gewissen Grad von Behinderung haben Sie -theoretische-Vorteile - Sie sind von einem Arbeitsplatz schwieriger kündbar. Manchmal bekommen Sie eine Anstellung gerade dann, wenn Sie eine solche Behinderteneinstufung vorweisen können.
In sehr vielen Fällen, so habe ich gehört, kann die Einstufung aber auch zum Hindernis werden, weil man dann noch schwerer einen Arbeitsplatz erhält. Es gilt abzuwägen.
Aber eine Chance könnte es sein. Habe auch gehört, dass bei Behinderung es einen staatlichen Zuschuss fürs Selbständigwerden geben soll (oder gegeben hat).
Vielleicht wenden Sie sich am besten an den Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft bzw. an Ihre/n SachwalterIn, falls für diese Angelegenheiten zuständig (und Sie das wollen).
mfg, MA.
RE: Strafverfolgung im Ausland wegen Verletzung der Unterhal
In Unterhaltssachen bestehen zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen, und Sie müssen jedenfalls Alimente zahlen, auch aus den meisten anderen Staaten der Welt.
Bezüglich eines nachträglich festgesetzten erhöhten Unterhalts kann ich mir nicht vorstellen, dass da eine Strafverfolgung stattfinden wird, Sie werden "nur" gepfändet.
Kann mir wie gesagt aber nicht vorstellen, dass man Sie mit Ihren Handicaps anspannen wird.
In anderen Staaten werden Sie voraussichtlich Schwierigkeiten haben, zu einer Aufenthaltsbewilligung zu kommen, falls Sie keinen Job haben, gilt auch nach einer gewissen Zeit der Arbeitssuche fürs EU-Ausland.
Achtung bei Arbeitssuche im EU-Ausland! Da gibt es in bestimmten Fällen "Fallen" für den Weiterbezug der Notstandshilfe in Österreich, falls die Arbeitssuche nicht geklappt hat oder Sie dort nur kurz gearbeitet haben. Lassen Sie sich deshalb unbedingt beim AMS einschlägig beraten, bevor Sie eine solche Auslandsaktion angehen. (Es gibt ja bekanntlich die Möglichkeit, über drei Monate (glaube ich) ein AMS-Geld auch im EU-Ausland zwecks Arbeitssuche weiter zu beziehen.
Natürlich könnte das Ausland eine Chance für Sie sein, Arbeit zu finden. Aber zuerst sollten Sie mE zu erreichen zu versuchen, dass man Sie nicht anspannt.
mfg,MA.
Bezüglich eines nachträglich festgesetzten erhöhten Unterhalts kann ich mir nicht vorstellen, dass da eine Strafverfolgung stattfinden wird, Sie werden "nur" gepfändet.
Kann mir wie gesagt aber nicht vorstellen, dass man Sie mit Ihren Handicaps anspannen wird.
In anderen Staaten werden Sie voraussichtlich Schwierigkeiten haben, zu einer Aufenthaltsbewilligung zu kommen, falls Sie keinen Job haben, gilt auch nach einer gewissen Zeit der Arbeitssuche fürs EU-Ausland.
Achtung bei Arbeitssuche im EU-Ausland! Da gibt es in bestimmten Fällen "Fallen" für den Weiterbezug der Notstandshilfe in Österreich, falls die Arbeitssuche nicht geklappt hat oder Sie dort nur kurz gearbeitet haben. Lassen Sie sich deshalb unbedingt beim AMS einschlägig beraten, bevor Sie eine solche Auslandsaktion angehen. (Es gibt ja bekanntlich die Möglichkeit, über drei Monate (glaube ich) ein AMS-Geld auch im EU-Ausland zwecks Arbeitssuche weiter zu beziehen.
Natürlich könnte das Ausland eine Chance für Sie sein, Arbeit zu finden. Aber zuerst sollten Sie mE zu erreichen zu versuchen, dass man Sie nicht anspannt.
mfg,MA.
RE: Strafverfolgung im Ausland wegen Verletzung der Unterhal
Vielen dank für ihre Antwort. Ich hab mir solche Sorgen wegen der Anspannung gemacht - das ich nicht mehr schlafen konnte.
RE: Strafverfolgung im Ausland wegen Verletzung der Unterhal
Sie meinten das ich "nur" gepfändet werde - aber wie soll das gehen - wenn mein Einkommen deutlich UNTER dem Existenzminimum ist ? So weit ich weiss kann ich mit einem Kind nicht unter 620 Euro gepfändet werden - wenn ich meine Alimente subrahiere hab ich aber nur 510 Euro. Wie wollen die das pfänden ???
Soll ich berufen- wenn ich angespannt werden sollte ? Es ist ja beweißbar, das ich keinesfalls so viel Geld verdienen könnte (kollektivvert. sind deutl. geringer), wie das JA angibt. Ich habe noch nie mehr als 1090 Euro in meinem Leben verdient, das ist auch beweißbar. Das heisst ich zahle jetzt schon fast so viel wie wenn ich tats. ne Arbeit hätte.
Soll ich berufen- wenn ich angespannt werden sollte ? Es ist ja beweißbar, das ich keinesfalls so viel Geld verdienen könnte (kollektivvert. sind deutl. geringer), wie das JA angibt. Ich habe noch nie mehr als 1090 Euro in meinem Leben verdient, das ist auch beweißbar. Das heisst ich zahle jetzt schon fast so viel wie wenn ich tats. ne Arbeit hätte.
RE: Strafverfolgung im Ausland wegen Verletzung der Unterhal
Das war vielleicht ein Missverständnis. Das meinte ich nicht. Aber ich meinte, dass es im Ausland für Sie mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auch kein Honiglecken werde kann, weil Sie zumindest gepfändet werden (wenn nicht auch strafverfolgt).
Im einzelnen müsste man sich die zwischenstaatlichen Abkommen ansehen: Also: In welchen Staat wollten Sie, und welche Abkommen gibt es da mit Österreich (Unterhaltssachen - zivilrechtlich, strafrechtlich usw.)
Was ich Ihnen jedenfalls schon einmal sagen wollte: Ein Honiglecken wird`s im Ausland mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht werden. Wenn Sie mal zurückwollen, zB wegen einer notwendigen Operation, die Sie sich im Ausland nicht leisten können, oder weil Ihre Mutter stirbt und Sie müssen sich hier um Angelegenheiten kümmern, dann erwischt Sie die österreichische Straflawine ja dann trotzdem.
Würde erst einmal darum kämpfen, in Österreich nicht angespannt zu werden, verweise aufs gestern Geschriebene. Durchzusetzen ist das oft ja auch nicht leicht..
Alles Gute, mfg, MA.
Im einzelnen müsste man sich die zwischenstaatlichen Abkommen ansehen: Also: In welchen Staat wollten Sie, und welche Abkommen gibt es da mit Österreich (Unterhaltssachen - zivilrechtlich, strafrechtlich usw.)
Was ich Ihnen jedenfalls schon einmal sagen wollte: Ein Honiglecken wird`s im Ausland mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht werden. Wenn Sie mal zurückwollen, zB wegen einer notwendigen Operation, die Sie sich im Ausland nicht leisten können, oder weil Ihre Mutter stirbt und Sie müssen sich hier um Angelegenheiten kümmern, dann erwischt Sie die österreichische Straflawine ja dann trotzdem.
Würde erst einmal darum kämpfen, in Österreich nicht angespannt zu werden, verweise aufs gestern Geschriebene. Durchzusetzen ist das oft ja auch nicht leicht..
Alles Gute, mfg, MA.
RE: Strafverfolgung im Ausland wegen Verletzung der Unterhal
Kurz und bündig und vielleicht auch etwas rechtsphilosophisch
1. nicht "reingehängt" wär nicht "angehängt"
2. ist es immer noch auch ihr Kind, sofern DNA-Test das ergibt oder ergeben hat
3. so wie sie das Schreiben, klingt es fast als ob Sie wirklich nicht arbeiten wollen, um nicht zahlen zu müssen.
4. verfolgt Sie die Geschichte sicher ins Ausland, da es mittlerweile europaweite fast weltweite Fahndung (SIS) für solche Delikte gibt, da derartige Tatbestände in allen nationalen Strafrechtsmaterien strafbar sind und Gegen- seitigkeit besteht.
Die einzigen Staaten, die sie nicht ausliefern müßten oder würden, da wollen sie wahrscheinlich gar nicht hin, den da würden sie ohne Arbeit auch kein willkommener Gast sein und es würde ihnen noch viel schlechter als hier gehen.
Also, ein Rat - fürs eigene Kind (auch wenn nicht gewünscht) 18 Jahre ordentlich zahlen und mit einem sauberen Gewissen leben, als jeden Tag nachzudenken wie man der Justitia entkommen kann. Und achten sie drauf, daßdie Mutter mit dem Geld das Kind ordentlich erzieht, das ist schon ein ganzes Stück arbeit (zwar ohne Bezahlung) aber hart.
Das ist nicht unbedingt eine Rechtsauskunft im klassischen Sinn aber Moral ist auch ein Teil der Rechtssprechung und Rechtsauslegung.
mfg
1. nicht "reingehängt" wär nicht "angehängt"
2. ist es immer noch auch ihr Kind, sofern DNA-Test das ergibt oder ergeben hat
3. so wie sie das Schreiben, klingt es fast als ob Sie wirklich nicht arbeiten wollen, um nicht zahlen zu müssen.
4. verfolgt Sie die Geschichte sicher ins Ausland, da es mittlerweile europaweite fast weltweite Fahndung (SIS) für solche Delikte gibt, da derartige Tatbestände in allen nationalen Strafrechtsmaterien strafbar sind und Gegen- seitigkeit besteht.
Die einzigen Staaten, die sie nicht ausliefern müßten oder würden, da wollen sie wahrscheinlich gar nicht hin, den da würden sie ohne Arbeit auch kein willkommener Gast sein und es würde ihnen noch viel schlechter als hier gehen.
Also, ein Rat - fürs eigene Kind (auch wenn nicht gewünscht) 18 Jahre ordentlich zahlen und mit einem sauberen Gewissen leben, als jeden Tag nachzudenken wie man der Justitia entkommen kann. Und achten sie drauf, daßdie Mutter mit dem Geld das Kind ordentlich erzieht, das ist schon ein ganzes Stück arbeit (zwar ohne Bezahlung) aber hart.
Das ist nicht unbedingt eine Rechtsauskunft im klassischen Sinn aber Moral ist auch ein Teil der Rechtssprechung und Rechtsauslegung.
mfg
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