hallo allerseits,
vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.?
gibt es irgend ein gesetz in österreich das dem deutschen bürgergesetzbuch §1004 nahe kommt??
dieses sagt:
§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
bitte um eure hilfe
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