vor 3 jahren wurden von mir auf einer party für mich sehr unvorteilhafte bilder geschossen, diese wurden jetzt im umlauf des internets gebrachts. da ich mich viel in einer internetcommunity aufhalte und auch versuche mich dort professionell festzusetzen bedeudet dies ein für mich nicht mehr gutzumachender ruf-schaden. nun würde ich gerne wissen ob ich rechtlich gegen den verbreiter der bilder vorgehen kann, der herr ist mir persönlich bekannt.
vielen dank im vorraus
rufschädigung
RE: rufschädigung
Selbsverständlich kannst du was dagegen unternehmen. Wenn die Person von dir nicht nur bekannt ist, sondern auch es beweisen werden kann, dass diese Person diejenige ist, die die Bilder verbreitet hat, kannst du sie auf Unterlassung und Schadensersatz klagen. Voraussetzung dafür ist aber, dass es sich nicht um einen Sandler handelt, weil du dann nur auf Kosten sitzen würdest.
mfg,
MEMIL
mfg,
MEMIL
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