muß Haushaltsversicherung zahlen bei Seminarbesuch

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sissi1
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muß Haushaltsversicherung zahlen bei Seminarbesuch

Beitrag von sissi1 » 24.03.2007, 09:51

Hallo,



Habe vor einigen Wochen ein Fotografen Seminar besucht

bei dem mir beim Aufrollen eines Hintergrundes ein Blitzgerät umgefallen ist welches ich nicht dort hingestellt habe und auch nicht benutzt habe.

Der Veranstalter (eine Schule) sagte ich muß den Blitz bezahlen.

Jetzt meine Frage:

Muß nicht jemand der Schulungen abhält gegen solche Schäden selber versichert sein?



Vielen Dank

sissi




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: muß Haushaltsversicherung zahlen bei Seminarbesuch

Beitrag von MEMIL » 07.04.2007, 10:28

Selbst verständlich muss der Verantalter nicht versichert sein, aber du musst den Blitz noch weniger bezahlen. Die Veranstaltung ist nicht bei dir sondern bei ihm geschehen. Du warst Gast, oder zahlende Teilnehmerin bei ihm. Das Risiko trägt er allein. Er muss die Rechnung selbst tragen. Er kann dich dann auf den Regressanspruchsweg dich klagen. Er muss aber beweisen, dass du hättest wissen müssen, dass du dieses Risiko zu tragen hättest, und auch dann muss er beweisen, dass du grob fahrlässig gehandelt hast. Willst du mit mir wetten, dass es nicht nicht mehr als heiße Luft drinnen steht?

Ich gewinne die Wette.

mfg,

MEMIL


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