Österreichische Gebärdensprache

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Franz Dotter
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Österreichische Gebärdensprache

Beitrag von Franz Dotter » 29.09.2014, 10:58

Bedeutet dieser §, dass für die Einführung der Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) eine Änderung des Absatz 2 notwenig ist? Die österreichischen gesprochenen Minderheitensprachen sind durch Absatz 2.2 gedeckt, da es für alle diese Sprachen Nachbarstaaten gibt, in welchen sie als Amtssprache verwendet werden. Die Österreichische Gebärdensprache fällt nicht darunter, da sie die einzige autochthone Minderheitensprache ist, die nur durch eine in Österreich ansässige Minderheit verwendet wird. Die von der EU und Österreich ratifizierten Regelungen zu Behindertenrechten (vor allem die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) verpflichten neuerdings die nterzeichnerstaaten zur Einführung der nationalen Gebärdensprachen als Unterrichtssprachen.



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