Gibt es eine Möglichkeit als Vertragsbediensteter wegen bestimmter Gründe nicht zum Journaldienst bzw. zur Bereitschaft verpflichtet werden zu können (z.B.: aus familiären Gründen, kleines Kind, Pflegefall, Wohnort 80min entfernt vom Arbeitsort, eine nebenberufliche Tätigkeit, wenn dies im Dienstvertrag bzw. in der Ausschreibung nicht angeführt war,...)?
Frage zu: § 25 Oö. LVBG
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