lb. Forumleser,
ich hoffe dass ihr mir helfen könnt,
ich bin mir zwar nicht sicher ob ich meine frage hier im richtigen richtigem forum stelle aber dennoch,
ich habe vor in kürze zu heiraten,
wenn ich mich nicht täusche habe ich anspruch auf heiratsgeld welches ich von meinem vater einklagen müsste.
ich habe vor ein paar jahren einen prätorischen vergleich unterschrieben welcher beinhaltet dass ich jeglichen anspruch auf unterhalt seitens meines vaters verloren habe, lediglich den anspruch auf heiratsgeld behalte.
ist mir dieses sicher, bzw. wie hoch wäre es und wie müsste ich fortgehen?
mit freundlichen grüßen,
Frage: Heiratsgeld
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- Beiträge: 17
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Frage: Heiratsgeld
mein kollege wurde von seiner Tochter auf Bezahlung der Aussteuer geklart. die Tochter hat damals nicht recht bekommen, weil der Vater ihr eine Ausbildung (in dem Fall ein Studium) ermöglichte.
PS: die Eltern waren damals NICHT geschieden.
PPS: die Forderung auf Aussteuer (und ich nehme an damit meinst du das Heiratsgeld) ist ein altes Relikat aus Zeiten Maria Theresias und wurde meines Wissens nicht reformiert.
PS: die Eltern waren damals NICHT geschieden.
PPS: die Forderung auf Aussteuer (und ich nehme an damit meinst du das Heiratsgeld) ist ein altes Relikat aus Zeiten Maria Theresias und wurde meines Wissens nicht reformiert.
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