Frage zu: § 15 KDV_1967

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Thomas Prietl
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Frage zu: § 15 KDV_1967

Beitrag von Thomas Prietl » 08.09.2013, 18:52

Hallo,

 für die Montage von Blinker (Fahrrichtungsanzeiger) bei einspurigen KFZ gelten genaue Positionsvorschriften (z.B. Abstand der Blinker voneinander, Abstand von der Fahrbahn, etc.). Alle diese Positionsregeln sind in div. Gesetzen, Verordnungen usw. festgelegt. Die Exekutive beanstandet nun, dass die hinteren Blinker eines einspurigen KFZ nicht weiter als 30cm hinter dem letzten Fahrzeugpunkt befestigt werden dürfen. Ich habe so ziemlich überall recherchiert aber leider nichts gefunden um diese Aussage zu widerlegen bzw. zu bestätigen.

Jede Hilfe bzw Verweis auf eine Textstelle in der KDV, StVO, etc. wäre sehr willkommen.

Vorab dafür schon besten Dank 




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