Hallo,
ich hatte jetzt letzt eine Verhandlung vorm Bezirksgericht und bin dort freigesprochen worden.Die Richterin meinte,das mein Anwalt jetzt durch den Freispruch Geld für seine Leistungen aus der Staatskasse bekommen würde.
Meine Frage wäre ob das im Allgemeinen immer ein Pauschalbetrag ist?
Er hat nämlich von mir auch nochmal Geld kassiert und dann auch noch zusätzlich von der Rechtschutzversicherung!
Primär wäre mir wichtig zu wissen, was der Staat im Falle eines Freispruchs flüssig macht.
Danke
Anwaltskosten
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